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Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung der Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel betreffen
Case 2347/2023/MIK - Opened on Friday | 15 December 2023 - Decision on Thursday | 03 October 2024 - Institution concerned European Commission ( Maladministration found ) - Country Belgium
Case 177/2024/MIG - Opened on Wednesday | 07 February 2024 - Decision on Thursday | 03 October 2024 - Institution concerned European Commission ( Maladministration found ) - Country Belgium
Complaint submitted
30/11/2023Analysis of the complaint
01/12/2023Inquiry ongoing
15/12/2023Preliminary outcome
19/02/2024Inquiry outcome
03/10/2024
Die Beschwerdeführer forderten die Europäische Kommission in diesen beiden Fällen auf, der Öffentlichkeit Zugang zu dem Entwurf eines Folgenabschätzungsberichts über die Überarbeitung der Verordnung über Lebensmittelinformationen für Verbraucher, einer diesbezüglichen Stellungnahme des Ausschusses für Regulierungskontrolle und den Protokollen der entsprechenden Sitzungen zu gewähren. Während die Kommission bestimmte Dokumente im Zusammenhang mit den Sitzungen offenlegte, weigerte sie sich, die meisten der angeforderten Dokumente offenzulegen. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahmeregelung im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung einen laufenden Entscheidungsprozess untergraben könnte.
Die Beschwerdeführer forderten die Kommission auf, ihren Standpunkt zu überprüfen und „Bestätigungsbeschlüsse“ zu erlassen. Nachdem die Kommission dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen getan hatte, wandten sich die Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.
Auf der Grundlage einer Prüfung der Dokumente war die Bürgerbeauftragte nicht davon überzeugt, dass die Kommission berechtigt war, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, und forderte sie nachdrücklich auf, ihren ursprünglichen Standpunkt zu überdenken und ausdrückliche bestätigende Entscheidungen zu erlassen.
Bedauerlicherweise bestätigte die Kommission, dass kein weiterer Zugang zu den Dokumenten gewährt werden konnte. Da es unwahrscheinlich war, dass der Bürgerbeauftragte seinen Standpunkt änderte, schloss er den Fall mit der Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit ab. Dabei forderte sie die Kommission nachdrücklich auf, der EU-Rechtsprechung in Zukunft volle Wirkung zu verleihen, wonach die EU-Organe bei legislativen Dokumenten einen besonders hohen Transparenzstandard anwenden müssen.