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Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung der Verordnung über Lebensmittelinformationen für Verbraucher betreffen

In diesen beiden Fällen forderten die Beschwerdeführer die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu einem Entwurf eines Folgenabschätzungsberichts über die Überarbeitung der Verordnung über Lebensmittelinformationen für Verbraucher, einer entsprechenden Stellungnahme des Ausschusses für Regulierungskontrolle und den Protokollen der entsprechenden Sitzungen zu gewähren. Während die Kommission bestimmte Dokumente zu den Sitzungen offenlegte, weigerte sie sich, die meisten der angeforderten Dokumente offenzulegen. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung einen laufenden Entscheidungsprozess untergraben könnte.

Die Beschwerdeführer forderten die Kommission auf, ihren Standpunkt zu überprüfen und „Bestätigungsbeschlüsse“ zu erlassen. Nachdem die Kommission dies nicht fristgerecht getan hatte, wandten sich die Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.

Auf der Grundlage einer Prüfung der Dokumente war die Bürgerbeauftragte nicht davon überzeugt, dass die Kommission berechtigt war, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, und forderte sie nachdrücklich auf, ihren ursprünglichen Standpunkt zu überdenken und ausdrückliche bestätigende Entscheidungen zu erlassen.

Bedauerlicherweise bestätigte die Kommission, dass kein weiterer Zugang zu den Dokumenten gewährt werden konnte. Da es unwahrscheinlich war, dass er seinen Standpunkt änderte, schloss der Bürgerbeauftragte den Fall mit der Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit ab. Dabei forderte sie die Kommission nachdrücklich auf, die Rechtsprechung der EU in Zukunft in vollem Umfang umzusetzen, was die EU-Organe dazu verpflichtet, bei Gesetzgebungsdokumenten einen besonders hohen Transparenzstandard anzuwenden.

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