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Rat lehnt Empfehlung des Bürgerbeauftragten für Transparenz bei der Entscheidungsfindung über EU-Fischereiquoten ab
Case 640/2019/TE - Opened on Friday | 10 May 2019 - Recommendation on Friday | 25 October 2019 - Decision on Wednesday | 29 April 2020 - Institution concerned Council of the European Union ( Maladministration found ) - Country Belgium
Die Beschwerde betraf den Entscheidungsprozess im Rat der EU, der zur Annahme der jährlichen Verordnungen zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) bestimmter Fischbestände führte.
Der Beschwerdeführer befürchtete, dass der Rat a) die Standpunkte der Regierungen der Mitgliedstaaten, die in den „Vorbereitungsgremien“ des Rates oder in den Tagungen des Ministerrates zum Ausdruck gebracht wurden, nicht erfasst, b) proaktiv und auf Antrag keinen rechtzeitigen Zugang zu legislativen Dokumenten gewährt und c) über ein unvollständiges und unbefriedigendes Dokumentenregister verfügt.
Da es sich bei den fraglichen Dokumenten um „legislative Dokumente“ handele, die „Umweltinformationen“ enthielten, müsse , ein breiterer und zeitnaherer Zugang gewährt werden. Die Bürgerbeauftragte empfahl daher, dass der Rat Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme der TAC-Verordnung zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung an die Mitgliedstaaten oder so bald wie möglich danach proaktiv zur Verfügung stellen sollte.
Der Rat beschloss, der Empfehlung der Bürgerbeauftragten nicht zu folgen. Die Bürgerbeauftragte bestätigte daher ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit und brachte ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Rat ihrer Empfehlung nicht gefolgt sei.