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Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission mit einer Verwaltungsbeschwerde über die rückwirkende Zahlung von Familienzulagen umgegangen ist (Rechtssache 1220/2024/VB)

Freitag | 29 August 2025

In dem Fall ging es darum, wie die Europäische Kommission mit einer Verwaltungsbeschwerde über die Entscheidung des Zahlmeisteramts der Kommission (PMO) umgegangen ist, dem Beschwerdeführer bestimmte Familienzulagen nicht rückwirkend zu zahlen.

Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission in ihrer Kommunikation mit dem Beschwerdeführer klarer hätte sein müssen und dass die Art und Weise, wie sie mit der Verwaltungsbeschwerde umging, nicht mit den Grundsätzen einer guten Verwaltung im Einklang stand.

Da die Kommission darauf bestanden hat, dass sie die Vergütungen unter keinen Umständen rückwirkend an den Beschwerdeführer zahlen würde, entscheidet der Bürgerbeauftragte, dass weitere Untersuchungen zu dieser Beschwerde nicht gerechtfertigt sind.

Beschluss über die Behandlung des Antrags eines Auftragnehmers auf Zahlung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durch die EU-Delegation in Algerien (Fall 1080/2022/LA)

Dienstag | 11 Juni 2024

Der Fall betraf die Weigerung der EU-Delegation in Algerien, zusätzliche Kosten zu tragen, die einem Auftragnehmer während der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Infolge eines „einvernehmlichen Vergleichsverfahrens“ in dieser Angelegenheit bestätigte die EU-Delegation, dass dem Beschwerdeführer bestimmte Kosten erstattet werden könnten, behauptete jedoch, dass andere entstandene Kosten nicht erstattet werden könnten.  

Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass der Beschwerdeführer und die Europäische Kommission im Wesentlichen uneins über die Auslegung der geltenden Vertragsbestimmungen waren. In solchen Fällen ist es nicht Sache des Bürgerbeauftragten, festzulegen, wie der Vertrag auszulegen ist, sondern vielmehr Sache eines Gerichts. Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass der Standpunkt der Kommission nicht unangemessen sei. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher mit der Schlussfolgerung ab, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag.

Beschluss über die Behandlung eines Zahlungsantrags für eine Hotelbuchung durch eine EU-Delegation (Fall 1980/2023/PGP)

Mittwoch | 07 Februar 2024

In dem Fall ging es darum, wie eine EU-Delegation mit einem Antrag eines Aparthotelunternehmens auf Ausgleichszahlung für eine Reservierung eines seiner Mitarbeiter für eine Geschäftsreise umgegangen ist, nachdem der Mitarbeiter nicht zur Reservierung erschienen war.

Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich nach dem Thema und forderte den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der bestimmte Zuständigkeiten in Bezug auf die EU-Delegationen hat, auf, eine Ausgleichszahlung in Erwägung zu ziehen. In seiner Antwort erklärte sich der EAD bereit, einen Betrag in Höhe eines Zwei-Nächte-Aufenthalts zu zahlen, den der Beschwerdeführer akzeptierte.

Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher mit der Begründung ab, dass er beigelegt worden sei.  

Beschluss über die Behandlung einer Vertragsfrage durch das Europäische Parlament mit einem Konferenzdolmetscher (gemeinsame Rechtssachen 1643/2022/TM und 2036/2022/TM)

Donnerstag | 04 Mai 2023

Der Beschwerdeführer ist freiberuflicher Dolmetscher und äußerte Bedenken darüber, wie das Europäische Parlament seinen vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Ferndolmetschdiensten für das Europäische Parlament während der COVID-19-Pandemie nachgekommen ist.

Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass das Parlament seinen Standpunkt angemessen erläutert habe, und schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliege.

Beschluss in der Sache 616/2020/DL über den Umgang der Europäischen Kommission mit einem Auftragnehmer, der seine Berater nicht bezahlt hatte

Mittwoch | 19 Mai 2021

Der Beschwerdeführer arbeitete als Sachverständiger für einen externen Auftragnehmer der EU-Delegation in Ghana. Da sie für ihre Arbeit nicht bezahlt wurde, wandte sich die Beschwerdeführerin an den Bürgerbeauftragten und behauptete, dass die EU-Delegation nicht sichergestellt habe, dass der externe Auftragnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber den Sachverständigen nachkommt.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass sowohl die EU-Delegation als auch die Europäische Kommission bei der Einbehaltung einiger Zahlungen im Rahmen des Vertrags im Einklang mit den geltenden Vorschriften gehandelt hatten. Sie stellte ferner fest, dass sie gegenüber dem Auftragnehmer geeignete Maßnahmen ergriffen hätten, um zu versuchen, die Situation zu lösen, die den Beschwerdeführer betroffen habe. Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass die Kommission über angemessene Mechanismen zur Überwachung der Auftragnehmer verfügt, und sie vertraut darauf, dass die Kommission diese Mechanismen nutzen wird, um die Situation zu überwachen und erforderlichenfalls Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ergreifen.

Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher mit der Feststellung ab, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt.