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Beschluss über die Zeit, die die Europäische Kommission für die Abwicklung von Zahlungen an einen Dienstleister und dessen Unterauftragnehmer benötigt (OI/2/2025/LA)
Entscheidung
Fall OI/2/2025/LA - Geöffnet am Dienstag | 24 Juni 2025 - Entscheidung vom Montag | 06 Oktober 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
24/06/2025Untersuchung eingeleitet
24/06/2025Laufende Untersuchung
24/06/2025Ergebnis der Untersuchung
06/10/2025
Sehr geehrter Herr X,
Am 13. Mai 2025 haben Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde über die Zeit eingereicht, die die Europäische Kommission benötigt, um Zahlungen an einen Dienstleister zu bearbeiten, der an dem Projekt „Stärkung der Entwicklung und Umsetzung der Global-Gateway-Investitionsagenda in Lateinamerika und der Karibik“ arbeitet, was sich auf Ihre Zahlung als Unterauftragnehmer auswirkte.
Die Bürgerbeauftragte leitete am 24. Juni 2025 eine Untersuchung ein und forderte die Kommission nachdrücklich auf, die Angelegenheit, die mit technischen Problemen im Zusammenhang mit ihrem Zahlungssystem zu stehen scheint, bis Ende Juli 2025 zu lösen. Am 24. Juli 2025 antwortete die Kommission und teilte der Bürgerbeauftragten mit, dass sie die technischen Probleme gelöst habe. Sie erklärte, dass die Probleme auf den Abschluss des Rechnungsführungssystems der Kommission zum Jahresende und die Einführung der neuen Zahlungsplattform SUMMA zurückzuführen seien. Die Kommission entschuldigte sich für die Verzögerung und bestätigte, dass sie den ausstehenden Betrag und die damit verbundenen Zinsen an den Diensteanbieter gezahlt hatte.
Anschließend haben Sie dem Bürgerbeauftragten bestätigt, dass Sie die Zahlung erhalten haben.
Auf dieser Grundlage hat der Bürgerbeauftragte beschlossen, diese Untersuchung mit der Schlussfolgerung abzuschließen, dass sie abgeschlossen wurde.
In Bezug auf Ihre Behauptungen über einen möglichen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten, die aufgrund dieser verspäteten Zahlung entstanden sind, scheint es, dass der Hauptdienstleister (Euronet Consulting) Sie gemäß den Bestimmungen Ihres Vertrags mit ihm hätte bezahlen müssen, und dass dies nicht davon abhängig war, ob er von der Kommission bezahlt wurde. Sollten Sie diesem Anspruch nachgehen wollen, sollten Sie sich an Euronet Consulting wenden. Alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten sollten vor den belgischen Gerichten weiterverfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, 6.10.2025