Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Bürgerbeauftragte begrüßt Entscheidung der EU, Praktikanten in EU-Auslandsdelegationen zu bezahlen
Pressemitteilung Nr. 10/2017 - Datum Donnerstag | 30 November 2017
Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O'Reilly, begrüßt die heutige Abstimmung der EU über die Zuweisung von Mitteln zur Bezahlung von Praktikanten in ausländischen EU-Delegationen als Reaktion auf ihre Empfehlung.
Der Vorschlag des Bürgerbeauftragten folgte auf eine Beschwerde eines österreichischen Praktikanten über die Praxis des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Praktikanten in seinen Delegationen nicht zu bezahlen.
„Ich begrüße die progressive Haltung der Hohen Vertreterin Mogherini zu diesem Thema und jetzt die Unterstützung der EU-Haushaltsbehörden für meine Empfehlung, Praktikanten in ausländischen EU-Delegationen zu entlohnen. Diese Praktika, bei denen es sich im Wesentlichen um den Auslandsdienst der EU handelt, können ein wichtiges Sprungbrett in der Karriere eines jungen Menschen sein. Eine Zulage wird dazu beitragen, Ausgaben wie Reise-, Unterkunfts- und Versicherungskosten zu decken und somit diese Praktika für mehr Menschen zugänglich zu machen.
„Dies ist die Botschaft, dass sich die EU dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung verpflichtet fühlt, indem sie Praktika zumindest einigen von ihnen zur Verfügung stellt, deren finanzielle Mittel geringer sind als andere“, sagte O’Reilly.
Hintergrund
Die ursprüngliche Beschwerde beim Bürgerbeauftragten wurde von einem österreichischen Staatsbürger eingereicht, der als unbezahlter Praktikant in einer EU-Delegation in Asien gearbeitet hatte. Der Bürgerbeauftragte schlug im Februar 2017 vor, dass Praktikanten in EU-Delegationen eine angemessene Vergütung auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten in dem Land gezahlt wird, in dem die Delegation ihren Sitz hat.
Der EAD antwortete, indem er die EU-Haushaltsbehörden aufforderte, die Mittel dafür bereitzustellen. Frau O’Reilly hat ihre Untersuchungsergebnisse weiterverfolgt, indem sie sich schriftlich an den Rat und das Parlament sowie an das für Haushalt zuständige Kommissionsmitglied gewandt hat, um hervorzuheben, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass solche Praktika so vielen Menschen wie möglich offenstehen.
Der EAD verfügt über ein Netz von 139 EU-Delegationen weltweit, die fast 6 000 Menschen beschäftigen, und bot 2016 etwa 800 unbezahlte Praktika an. In Brüssel ansässige Praktikanten des EAD werden jedoch bezahlt. In anderen EU-Institutionen als dem EAD sind bezahlte Praktika die Norm. Im Haushaltsplan 2018 sind 1,2 Mio. EUR für die Zahlung von Praktikanten in den Delegationen vorgesehen.
Aktuelle Pressemitteilungen
Bürgerbeauftragter stellt Missstand in der Verwaltungstätigkeit bei der Ausarbeitung dringender Legislativvorschläge durch die Kommission fest
Ombudsfrau fordert Änderungen der EU-Such- und Rettungsregeln und eine öffentliche Untersuchung der Todesfälle im Mittelmeer
Für Presseanfragen
Sollten Sie weitere Informationen über Medienaktivitäten der Ombudsfrau benötigen, wenden Sie sich an: Fr. Honor Mahony, Stellvertretender Leiter Kommunikation, Tel. +32 (0)2 283 47 33.