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Offenheit siegt in Einstellungsverfahren des Parlaments nach Einschreiten des Bürgerbeauftragten
Pressemitteilung Nr. 11/2001 - Datum Freitag | 18 Mai 2001
Fall 457/99/IP - Geöffnet am Donnerstag | 06 Mai 1999 - Empfehlung vom Donnerstag | 27 Juli 2000 - Entscheidung vom Freitag | 11 Mai 2001
Das Europäische Parlament hat eine Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten angenommen und ist nun bereit, allen Kandidaten der Einstellungsverfahren auf Anfrage eine Kopie ihrer korrigierten Prüfungsarbeiten auszuhändigen.
Die Entscheidung des Parlaments findet auf alle vergangenen sowie zukünftigen Auswahlverfahren des Organs Anwendung.
Die Entscheidung des Parlaments folgt vier an den Bürgerbeauftragten, Jacob Söderman, von April 1999 an gerichtete Beschwerden. Die Beschwerdeführer hatten an einem allgemeinen Auswahlverfahren des Parlaments teilgenommen. Sie beschwerten sich beim Bürgerbeauftragten, dass der Prüfungsausschuss des Parlaments den Zugang zu ihren korrigierten Prüfungsarbeiten verweigere.
Im Juli 2000 empfahl der Bürgerbeauftragte dem Parlament, allen Beschwerdeführern Zugang zu gewähren. Als das Parlament im November 2000 auf die Empfehlung des Bürgerbeauftragten antwortete, war es bereit, Kandidaten von 2001 an Zugang zu gewähren, ging allerdings nicht auf die Frage ein, dies ebenso Kandidaten - die Beschwerdeführer inbegriffen -, die bereits an Auswahlverfahren teilgenommen hatten, zu ermöglichen.
Aus diesem Grunde forderte der Bürgerbeauftragte das Parlament erneut auf, den Kandidaten Zugang zu ihren korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren. Das Parlament willigte letztendlich im April 2001 ein und teilte den Bürgerbeauftragten seine Bereitschaft mit, solche Information allen Kandidaten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgerbeauftragte ist hocherfreut über die Entscheidung des Parlaments, welche seiner Ansicht nach dazu beitragen wird, das Vertrauen der Kandidaten in Auswahlverfahren zu steigern. "Die Entscheidung des Parlaments bedeutet, dass seine Verfahren nun mit den von dessen Petitionsausschuss der Europäischen Kommission im Bösch-Bericht, welches im Oktober 2000 angenommen wurde, empfohlenen Verfahren im Einklang stehen".
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten steht unter
folgender Internet-Adresse zur Verfügung:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/990457.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Ida Palumbo, Juristische Beraterin, Tel. +33 (0) 3 88 17 23 85.
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