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Bürgerbeauftragter fordert Kommission auf, Diskriminierungsbeschwerde zu überdenken
Pressemitteilung Nr. 7/2003 - Datum Mittwoch | 14 Mai 2003
Fall 1045/2002/GG - Geöffnet am Mittwoch | 12 Juni 2002 - Empfehlung vom Dienstag | 22 April 2003 - Entscheidung vom Donnerstag | 10 Juli 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, eine Beschwerde über mögliche Diskriminierung in Schweden zu überdenken. In seinem Empfehlungsentwurf führt der Bürgerbeauftragte aus, dass die Kommission Ihre Entscheidung, den Fall nicht weiterzuverfolgen, nicht gerechtfertigt habe.
Die Beschwerde stammt von einem deutschen Staatsbürger, der in Schweden studierte. Um ein Telefonabonnement zu erhalten, musste er bei einem Telekommunikationsunternehmen eine Kaution hinterlegen. Weil für schwedische Bürger mit einer Sozialversicherungsnummer eine solche Zahlung nicht erforderlich war, vertrat der Student die Auffassung, dass das Unternehmen indirekt andere EU-Bürger diskriminierte.
Die Kommission war anderer Meinung. Sie machte geltend, die Kaution diene dem Zweck, die Schulden von Kunden, die ohne Sozialversicherungsnummer von dem Unternehmen nicht verfolgt werden könnten, abzusichern. Der Kommission zufolge waren andere Möglichkeiten, über die das Unternehmen zum Schutz seiner Interessen verfügte, nicht angemessen.
Der Bürgerbeauftragte befand, dass keines der von der Kommission vorgetragenen Argumente die unterschiedliche Behandlung zwischen schwedischen und anderen EU-Bürgern hinreichend rechtfertigen konnte. Die Tatsache, dass nichtansässige schwedische Staatsbürger auch zur Zahlung einer Kaution verpflichtet sein konnten, beweise nicht, dass keine Diskriminierung vorliege. Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass die fragliche Maßnahme nicht alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats begünstigen müsse, um eine Diskriminierung darzustellen.
Die Kommission hat bis zum 31. Juli Zeit, um den Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten zu beantworten.
HintergrundDer Student beschwerte sich im Jahr 1998 über das Unternehmen bei der Kommission. Er beschwerte sich in der Folge beim Bürgerbeauftragten über die Untätigkeit der Kommission. Die Kommission hat sich bei ihm bereits für die Verzögerung bei der Bearbeitung seiner Beschwerde entschuldigt.
Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten kann im
Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/recommen/en/021045.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.
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