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Ombudsmann schlichtet Zahlungsstreit über 93 000 EUR zwischen NGO und Kommission
Pressemitteilung Nr. 10/2013 - Datum Dienstag | 11 Juni 2013
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat dabei geholfen, einen Zahlungsstreit über 93 000 EUR zwischen der französischen NGO "Earth Data Network for Education and Scientific Exchange" (EDNES) und der Europäischen Kommission zu schlichten. EDNES hatte drei EU-Projekte in Russland erfolgreich durchgeführt. Die Kommission war jedoch mit ihren Arbeitsmethoden nicht einverstanden und forderte 93 000 EUR zurück. Der Ombudsmann kritisierte die Zahlungsrückforderung als unverhältnismäßig und unfair. Die Kommission akzeptierte schließlich seine Empfehlung und strich die Rückforderung.
Die Zahlungsrückforderung war "unverhältnismäßig" und "unfair"
EDNES war Projekt-Koordinator für drei von der EU geförderte Forschungs- und Technologieprojekte in Russland. Alle drei Projekte waren ein Erfolg. Im Jahre 2006 forderte die Kommission EDNES jedoch auf, 93 000 EUR hauptsächlich Fixkosten (unter anderem für Verwaltung und Management) zurückzuzahlen, mit der Begründung, die NGO habe Arbeit an eine russische Firma in Moskau delegiert.
EDNES beschwerte sich beim Ombudsmann, die Rückforderung der Fixkosten sei unfair und bedrohe die Existenz der NGO. Sie beschäftige als gemeinnützige Organisation nur ehrenamtliche Mitarbeiter, die ohne Gehalt arbeiteten. Sie habe deshalb keine Wahl gehabt, als die russische Firma um Hilfe beim Management des vor Ort rekrutierten Personals zu bitten. EDNES zufolge war die Kommission jederzeit über die Organisationsstruktur der Projekte informiert und habe nie Einspruch erhoben.
Nach seiner Untersuchung wies der Ombudsmann darauf hin, dass die Kommission selbst eingeräumt hatte, dass EDNES in gutem Glauben gehandelt und die drei Projekte trotz der seinerzeit schwierigen Umstände in Russland erfolgreich durchgeführt hatte. Er nahm auch das Argument der Beschwerdeführerin auf, dass die Dienststellen der Kommission im Vorfeld über die Arbeitsdelegierung informiert gewesen waren und diese nicht untersagt hatten. Unter diesen Umständen kritisierte er deshalb die Zahlungsrückforderung der Kommission als unverhältnismäßig und unfair.
Während seiner Untersuchung versuchte der Ombudsmann mehrmals erfolglos, die Kommission davon zu überzeugen, ihre Rückforderung zu streichen. Nach seiner kritischen Anmerkung strich die Kommission die Zahlungsrückforderung. Der Ombudsmann begrüßt die Entscheidung der Kommission, ihre Haltung zu ändern.
Die kritische Anmerkung des Ombudsmannes finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/decision.faces/en/11228/html.bookmark
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