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Kommission und Parlament beenden Diskriminierung aus Altersgründen in Einstellungsverfahren
Pressemitteilung Nr. 12/2002 - Datum Mittwoch | 08 Mai 2002
Fall EPSO/2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, begrüßt die Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, ab sofort die Verwendung von Altersgrenzen in Einstellungsverfahren einzustellen. "Die Entscheidungen zeigen, dass sie sich wirklich dafür einsetzen, die im Dezember 2000 in Nizza proklamierte Grundrechtscharta umzusetzen," sagte der Bürgerbeauftragte.
Bei Bekanntgabe der Neuigkeiten sagte der Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox: "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Präsidium des Europäischen Parlaments in seiner Tagung vom 8. April 2002 beschlossen hat, in zukünftigen Auswahlverfahren keine Altersgrenzen mehr zu verwenden".
In einem Schreiben an den Bürgerbeauftragten bemerkte der Präsident der Kommission, Romano Prodi: "In Auswahlverfahren der Kommission, die ab heute veröffentlicht werden, werden nicht länger obere Altersgrenzen für Kandidaten festgesetzt werden".
Beide Organe betonten, dass sie nicht damit einverstanden wären, dass Altersgrenzen in Auswahlverfahren des Amtes für Personalauswahl verwendet würden. Dieses Amt, welches Auswahlverfahren zur Einstellung von Beamten in allen Gemeinschaftsorganen und -institutionen organisieren wird, wird gegen Ende 2002 gegründet werden. Der Bürgerbeauftragte hatte die Unterzeichnung der Entscheidung zur Gründung des Amtes verweigert, falls Altergrenzen verwandt würden.
Die meisten Gemeinschaftsorgane und -institutionen verwenden keine Altersgrenzen mehr. Der Bürgerbeauftragte wird sich weiterhin für ein Ende der Diskriminierung aus Altersgründen in allen Organen einsetzen. In einem unlängst verfassten Schreiben an den Generalsekretär des Rates, Herrn Javier Solana, kritisierte Herr Söderman die zur Rechtfertigung von Altersgrenzen benutzten Argumente. Diese stützen sich u. a. auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1972.
Die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten gründet sich auf Artikel 21 der Grundrechtscharta. Demzufolge ist jegliche Diskriminierung, wie auch aus Altersgründen, verboten. Der Bürgerbeauftragte führt an, dass die Charta von den Gemeinschaftsorganen und -institutionen umgesetzt werden sollte, da sie in Nizza feierlich von den Präsidenten der drei wichtigsten Organe verkündet wurde. "Eine Nichteinhaltung ihrer Versprechen würde sich sicherlich negativ auf die ohnehin schlechten Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Bürgern auswirken," sagte er.
Die Schreiben von den Präsidenten Prodi und Cox sowie
Herr Södermans Schreiben an Herrn Solana können Sie unter folgender
Adresse einsehen:
http://www.ombudsman.europa.eu/age/de/default.htm
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel: +32 (0) 2 284 38 49.
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