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Ombudsmann untersucht Kommission wegen Fluggastrechten
Pressemitteilung Nr. 15/2008 - Datum Dienstag | 02 Dezember 2008
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung eingeleitet um zu prüfen, ob die Kommission pflichtgemäß sicherstellt, dass die EU-Regeln für Fluggastrechte in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Zuvor hatte sich ein deutscher Reisender beschwert, dessen Flug mit Air France gestrichen wurde. Er gab an, keine Unterstützung oder Entschädigung von Air France erhalten zu haben, und die zuständige französische Aufsichts-Behörde habe ihm auch nicht geholfen.
Der Beschwerdeführer wandte sich an die Kommission, war mit ihrer Antwort jedoch nicht zufrieden. In seiner Beschwerde an den Ombudsmann beschuldigt er die Kommission, sie habe versäumt sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten die Rechte von Flugreisenden auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder großen Verspätungen richtig anwenden.
Hintergrund
Der deutsche Reisende wollte im Herbst 2007 von Madagaskar über Paris nach Deutschland zurückkehren. Der Verbindungsflug der Air France wurde jedoch wegen eines Streiks gestrichen, und er musste seine Rückreise selbst organisieren. Dem Beschwerdeführer zufolge erhielt er keinerlei Unterstützung von Air France, und auch sein Antrag auf Entschädigung wurde von der Fluggesellschaft abgelehnt.
Der Beschwerdeführer schickte daraufhin seinen Fall an die verantwortliche Aufsichtsbehörde in Frankreich, die Generaldirektion für Zivile Luftfahrt (DGAC). Als er von der Behörde keine Antwort erhielt, wandte er sich Hilfe suchend an die Kommission. Die Kommission antwortete, sie schreite nur ein, wenn ausreichende Beweise für systematische Probleme bei der Umsetzung von Fluggastrechten in einem Mitgliedstaat vorlägen. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, sie über seinen Fall auf dem Laufenden zu halten.
Nachdem zwei weitere E-Mails an die Kommission unbeantwortet blieben, wandte sich der Beschwerdeführer an den Ombudsmann. Er beschuldigte die Kommission, sie habe seine Beschwerde nicht ordnungsgemäß behandelt. Außerdem habe sie versäumt sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Fluggastrechte umsetzen.
Der Ombudsmann hat die Kommission aufgefordert, bis zum 28. Februar 2009 eine Stellungnahme vorzulegen.
Für Anfragen zum Fall: Gerhard Grill, Rechtsabteilungsleiter, Tel. +33 388 17 24 23
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