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Der Europäische Bürgerbeauftragte ermittelt über den Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank -Herr Söderman wendet sich an die Europäische Zentralbank um zu erfahren, ob sie den Beispielen der anderen Institutionen und Organe der EU gefolgt ist
Pressemitteilung Nr. 4/99 - Datum Dienstag | 13 April 1999
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, hat sich an die Europäische Zentralbank (EZB) gewendet um in Erfahrung zu bringen, ob sie Regeln zum Zugang zu Dokumente verabschiedet hat.
Diese Untersuchung folgt einer im Juni 1996 eingeleiteten Untersuchung auf eigene Initiative, in der der Bürgerbeauftragte den Institutionen und Organen der Gemeinschaft empfohlen hat, Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu verabschieden. In einem, im Dezember 1997, dem Europäischen Parlament vorgelegten Sonderbericht, hat der Bürgerbeauftragte darüber berichtet, daß vierzehn Institutionen und Organe, einschließlich des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Vorgänger der aktuellen Europäischen Zentralbank, der Empfehlung gefolgt sind. Das Europäische Parlament hat die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten in Richtung Transparenz, begrüßt. Die neue Untersuchung aus eigener Initiative richtet sich an Organe welche erst nach der ersten Untersuchung gegründet, oder voll einsatzfähig geworden sind.
Diese neue Untersuchung aus eigener Initiative umfaßt mit der EZB auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao, Spanien, und das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers, Frankreich. Für die Antwort gilt eine Frist von drei Monaten.
Für weitere Informationen hinsichtlich der Untersuchung aus eigener Initiative des Bürgerbeauftragten, rufen Sie Herrn Ian HARDEN, Leiter des Büros, Tel: 33 3 88 17 23 84
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