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Jedem seinen rechten Lohn -Die Kommission bezahlt nach Vermittlung durch den europäischen Bürgerbeauftragten

 
Dank dem europäischen Bürgerbeauftragten, Herr Jacob SÖDERMAN, hat ein britischer Bürger, der die Palestinensischen Wahlen in 1996 überwachte, eine volle Bezahlung, sogar mit Zinsen, erlangt.
Der Beschwerdeführer richtete sich an den Bürgerbeauftragten, nachdem sich die Kommission weigerte, ihm ein Honorar als regionaler Koordinator zu bezahlen, eine Aufgabe, die er auf Anfrage des Europäischen Wahldienstes übernommen hatte. Er erhielt statt dessen nur das gleiche Tagegeld wie die Beobachter der EU im palestinensischen Wahlvorgang.
Die europäische Kommission behauptete, sie sei über die Aufgaben des Beschwerdeführers nicht informiert worden, und es liege beim Rat der EU, die Rolle und das Honorar festzulegen, für die Beobachter, welche die Wahlen im Auftrag der EU verfolgten. Die Aufgabe der Kommission sei es nur, die entsprechenden Auszahlungen zu machen. Die Kommission könne deshalb keine Entscheidung über die beanspruchten Geldbeträge treffen.
Um die Probleme zu lösen, die durch einen Kommunikationsmangel zwischen dem Rat und der Kommission entstanden waren, wandte sich der Bürgerbeauftragte an den Rat, und bat ihn abzuklären, welche Art von Arbeit der Beschwerdeführer geleistet hatte, und auf welches Honorar er Anrecht hatte. In seiner Antwort bestätigte der Rat die Richtigkeit der Beschwerde.
Nach der Vermittlung durch den Bürgerbeauftragten wurde eine gütliche Lösung zwischen der Kommission und dem Beschwerdeführer erwirkt. Dem Beschwerdeführer wurde die volle Summe mit den angelaufenen Zinsen ausbezahlt. Der Beschwerdeführer drückte seine Befriedigung über das durch den Bürgerbeauftragten erreichte Ergebnis aus.
Für weitere Informationen : Herr Ian HARDEN, Leitender Beamter, Tel. +33 (0)3 88 17 23 84.

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