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Der Europäische Bürgerbeauftragte gibt dem Rat drei Monate zum Handeln -Der Europäische Bürgerbeauftragte sagt, daß der Rat einem Journalisten ein aktuelles Verzeichnis der im Bereich Justiz und Inneres gefaßten Beschlüsse zur Verfügung stellen muß

 
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, hat dem Rat der Europäischen Union vorgeschlagen, der Öffentlichkeit, auf Anfrage, den Zugang zu einer Liste aller, im Bereich Justiz und Inneres, verabschiedeten Maßnahmen zu ermöglichen. Der Rat soll vor Ende Januar 1999 auf die formelle Empfehlung reagieren.
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist zu dieser Empfehlung gekommen, nachdem er eine Untersuchung hinsichtlich einer Beschwerde eines Britischen Journalisten, unternommen hatte. Herr Tony Bunyan hatte nach einer solchen Liste gefragt. Er wurde daraufhin vom Rat informiert, daß es diese Liste nicht gäbe.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat versucht eine gütliche Einigung zwischen Rat und Beschwerdeführer zu erreichen, er hat dabei dem Rat vorgeschlagen eine aktualisierte Liste der Beschlüsse im Bereich Justiz und Inneres, bereit zu halten. Es wurde betont, daß solche Verzeichnisse zu halten den Grundregeln einer guten Verwaltungspraxis entspricht. Ein Versäumnis, von Seiten des Rates, würde der Europäische Bürgerbeauftragte als einen Mißstand betrachten. Der Rat hat dem Europäischen Bürgerbeauftragten mitgeteilt, daß sein Generalsekretariat in der Tat ein solches Verzeichnis führt.
Der Bürgerbeauftragte hat empfohlen, in diese schon existierende Liste, Journalisten Einsicht zu gewähren, gemäß den Regeln über den Zugang zu Dokumenten. Der Rat kann diese Empfehlung entweder annehmen, und beschreiben wie er sie ausgeführt hat, oder nicht, dann kann der Europäische Bürgerbeauftragte den Mißstand dem Europäischen Parlament melden.
Für Zusatzinformation, können Sie mit Herrn Ian HARDEN, Leiter des Sekretariats des Europäischen Bürgerbeauftragten in Kontakt treten, Tel. +33-(0)3 88-17-23-84

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