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Neues Statut: Bürgerbeauftragte begrüßt rechtliche Stärkung ihres Amtes
Pressemitteilung Nr. 4/2021 - Datum Donnerstag | 10 Juni 2021
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly begrüßt die Zustimmung des Parlaments (602 von 692 Stimmen) zu einem gestärkten Rechtsrahmen für ihr Amt.
Das überarbeitete Statut stärkt die Rechtsgrundlage des Bürgerbeauftragten und führt neue Garantien ein, um seine Unabhängigkeit weiter zu gewährleisten, einschließlich eines angemessenen Budgets zur Unterstützung der Tätigkeiten des Amtes.
„Ein starker, gut ausgestatteter und unabhängiger Bürgerbeauftragter ist für die Aufrechterhaltung hoher Ethik- und Rechenschaftsstandards in der EU-Verwaltung von entscheidender Bedeutung. Ich danke allen Beteiligten für ihre Arbeit an diesen neuen Rechtsvorschriften und begrüße die Einigung über Parteigrenzen und EU-Institutionen hinweg.“
„Ich sehe das neue Statut als Bestätigung der Arbeit unseres Büros in den letzten Jahren bei der Bearbeitung von Beschwerden, der Durchführung proaktiver Untersuchungen und der Aufrechterhaltung der EU-Organe an der Spitze einer exzellenten öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Überarbeitung werden viele der derzeitigen Arbeitspraktiken des Amtes kodifiziert“, erklärte die Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly.
„Darüber hinaus ist die neue zweijährige Karenzzeit für alle Politiker, die künftig Bürgerbeauftragte werden wollen, wichtig, um sicherzustellen, dass das Amt seine Unabhängigkeit behält.“
Das neue Statut bestätigt die Befugnis des Bürgerbeauftragten, proaktive Untersuchungen einzuleiten. Artikel 3 des Statuts lautet: „Der Bürgerbeauftragte kann Untersuchungen aus eigener Initiative durchführen, wenn er Gründe dafür findet, insbesondere bei wiederholten, systembedingten oder besonders schwerwiegenden Missständen in der Verwaltungstätigkeit, um diese Fälle als Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu behandeln.“
Die neue Karenzzeit bedeutet, dass jeder, der zum Bürgerbeauftragten kandidiert, in den letzten zwei Jahren kein Mitglied des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission oder einer nationalen Regierung gewesen sein sollte. Die nächste Wahl folgt auf die Europawahl 2024.
Hintergrund
Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht geschaffen, und 1995 trat der erste Bürgerbeauftragte sein Amt an.
In der Charta der Grundrechte, die 2009 rechtsverbindlich wurde, wurde das Recht auf eine gute Verwaltung als Grundrecht der europäischen Bürger anerkannt.
Das Amt verfügt über 73 Planstellen, die auf Brüssel und Straßburg aufgeteilt sind. Seit 1995 gibt es drei europäische Bürgerbeauftragte.
Der letzte rechtliche Schritt ist die Abstimmung des Parlaments über das Statut, die auf der Plenartagung am 23./24. Juni in Brüssel nach Zustimmung des Rates stattfinden wird. Das neue Statut tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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