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Bürgerbeauftragter kritisiert das Europäische Parlament für Versäumnis, das Rauchen in seinen Gebäuden zu kontrollieren

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Professor Dr. P. Nikiforos Diamandouros, hat das Europäische Parlament für das Versäumnis kritisiert, das Tabakrauchen in seinen Gebäuden zu kontrollieren. Dem Bürgerbeauftragten zufolge hat das Parlament "es unterlassen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung seiner internen Vorschriften bezüglich des Rauchens in dessen Gebäuden zu fördern". Dieser Schritt folgt auf eine Beschwerde einer Beamtin, der im Parlament arbeitet.

Die Beschwerdeführerin behauptet, dass auch noch "acht Jahre nach der Einführung der internen Vorschriften bezüglich des Rauchens in den Gebäuden des Europäischen Parlaments die Verwaltung des Parlaments nicht dafür sorgt, dass die Vorschriften angewandt und eingehalten werden...". Die Beschwerdeführerin bezog sich auch auf einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2003 über den Schutz des Personals gegen die Folgen des Tabakrauchens. Sie fügte hinzu, dass das Europäische Parlament diesem Beispiel folgen sollte. Die neuen Regelungen der Europäischen Kommission werden am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten.

Das Europäische Parlament machte geltend, dass seine Verwaltung alle technischen und administrativen Maßnahmen ergriffen habe, um dafür zu sorgen, dass die Vorschriften angewandt würden. "Manche Leute fühlen sich jedoch bedauerlicherweise nicht an diese Vorschriften gebunden und verstoßen gegen sie, ungeachtet aller von der Verwaltung unternommenen Anstrengungen", führte das Parlament aus. "Es bleibt jedem Einzelnen überlassen, verantwortlich zu handeln und das Zusammenleben der Raucher und Nichtraucher zu ermöglichen". Das Europäische Parlament fügte hinzu, dass seine Vorschriften sich von denen der Europäischen Kommission nicht grundlegend unterschieden.

Der Europäische Bürgerbeauftragte führte aus, dass das Europäische Parlament angesichts der möglichen gesundheitsschädlichen Folgen, die sich ergeben können, wenn man dem Rauch ausgesetzt ist, sein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit richten solle, eine wirksame Einhaltung der internen Vorschriften bezüglich des Rauchens zu fördern. Er betonte, dass sich mögliche Fragen einer rechtlichen Haftung ergeben können, wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz dem Rauch ausgesetzt werden. Der Bürgerbeauftragte hielt die Ansicht, es sei an jedem Einzelnen, verantwortlich zu handeln, nicht für eine angemessene Reaktion auf die sich aus der Nichtbefolgung der Vorschriften ergebenden Probleme.

Die Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten ist auf dessen Internetseite unter folgender Adresse verfügbar:

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Olivier Verheecke, juristischer Hauptrechtsberater, Telefon: +32 477 361 381.

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