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Bürgerbeauftragter erhält Beschwerden von Bürgern über den Tod illegaler Einwanderer in spanischen Gewässern
Pressemitteilung Nr. 27/2003 - Datum Donnerstag | 18 Dezember 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat zahlreiche Beschwerden von Bürgern über den Tod von Einwanderern erhalten, die illegal von der nordafrikanischen Küste nach Südspanien transportiert wurden. Die Beschwerdeführer verweisen in erster Linie auf die Verantwortung der spanischen und marokkanischen Regierung für die Todesfälle infolge dieser illegalen Einwanderung. Sie schlagen vor, dass diese Behörden und damit auch die EU-Behörden das Problem der illegalen Einwanderung angehen und geeignete Maßnahmen ergreifen sollten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft. Er kann sich nicht mit Beschwerden befassen, die nationale, regionale oder lokale Verwaltungen der Mitgliedstaaten betreffen. Beschwerden über die Notwendigkeit oder die Begründetheit von Gemeinschaftsvorschriften fallen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat den Beschwerdeführern daher geraten, sich in Bezug auf die Tätigkeiten der spanischen Verwaltung an den spanischen nationalen Bürgerbeauftragten zu wenden. In Bezug auf den Vorschlag der Beschwerdeführer, dass die EU-Behörden Stellung beziehen sollten, wurde ihnen geraten, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, das sowohl über Untersuchungs- als auch Legislativbefugnisse verfügt, die in dieser Angelegenheit genutzt werden könnten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn José Martínez Aragón, Principal Legal Officer; Tel.: 00 33 3 88 17 24 01.
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