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Untersuchung der Beschwerde 1697/2016/ANA betreffend die EZB und die „Gruppe der 30“

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe von Herrn Kenneth Haar, der im Namen einer NRO handelt, eine Beschwerde gegen die Europäische Zentralbank erhalten. Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten.

Wie Sie der diesem Schreiben beigefügten Kopie der Beschwerde entnehmen können, handelt es sich um eine umfassende Beschwerde, die die Mitgliedschaft des Präsidenten der EZB in der „Gruppe der 30“ (G30) (www.group30.org) sowie die Beteiligung hochrangiger EZB-Mitarbeiter an der Arbeit der G30 betrifft. Sie werden wissen, dass derselbe Beschwerdeführer (Corporate Europe Observatory) im Jahr 2012 eine ähnliche Beschwerde eingereicht hat, die Gegenstand einer Untersuchung durch meinen Vorgänger war (Rechtssache 1339/2012/FOR). Mit dieser neuen Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, dass sich der Kontext, in dem die EZB jetzt tätig sei, ganz von dem unterschied, der zum Zeitpunkt der Untersuchung des Bürgerbeauftragten von 2012 vorherrschte. Daher sei es angemessen, alle Fragen, die die EZB und die G30 beträfen, im gegenwärtigen Kontext zu betrachten.

In diesem frühen Stadium meiner Untersuchung erkenne ich die Notwendigkeit an, über diesen neuen Kontext nachzudenken. Ich habe jedoch zu keinem dieser Punkte Stellung genommen, außer dass ich der Ansicht bin, dass sie eine weitere Untersuchung rechtfertigen.

Als ersten Schritt meiner Untersuchung möchte ich die EZB auffordern, eine Prüfung aller relevanten Dokumente der EZB zu erleichtern, die meinem Amt helfen, den Umfang und die Bandbreite der Gesamtbeteiligung der EZB an der G30 besser zu verstehen. Ich schlage außerdem vor, dass wir die Gelegenheit der Inspektionssitzung nutzen, um einige spezifische Aspekte der Beschwerde mit den zuständigen EZB-Beamten zu erörtern. Nach dieser Erörterung und Erörterung der Fragen werde ich die EZB wahrscheinlich um eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde bitten.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Ihre Beamten sich an Herrn Dr. Antonios Antoniadis wenden würden (+32 2 2831550; antonios.antoniadis@ombudsman.europa.eu), leitender Rechtsreferent in meinem Büro, um die erforderlichen Vorkehrungen für die Kontrolle und Diskussion zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O' Reilly

Europäischer Bürgerbeauftragter

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