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Förderfähigkeit der Kosten im EU-geförderten Projekt
Eröffnete Fälle
Fall 1343/2014/NF - Geöffnet am Mittwoch | 10 September 2014 - Entscheidung vom Dienstag | 04 Dezember 2018 - Betroffene Institution Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( Lösung teilweise erzielt ) - Land Österreich
Behauptung(en)
1) Die EACEA hat die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß geprüft.
2) Die EACEA hat bei der Beurteilung des vom Projektkoordinator eingelegten Rechtsbehelfs materiell- und verfahrensrechtliche Fehler begangen.
Forderung(en)
Die EACEA sollte alle vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß prüfen und die genannten Personal- und sonstigen Kosten des Beschwerdeführers als voll förderfähig betrachten.