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Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/S/4/2012

Behauptung(en)

Das EPSO hat dem Beschwerdeführer zu Unrecht den Zugang zum Bewertungsbogen für seine Kompetenzprüfung „b“ im Auswahlverfahren für die Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/S/4/2012 verweigert.

Forderung(en)

EPSO sollte dem Beschwerdeführer eine Kopie des Bewertungsbogens für den oben genannten Test zur Verfügung stellen.

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