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Beschluss der Europäischen Kommission, die Presse nicht zu einer „Hochrangigen Konferenz über Wettbewerbsfähigkeit“ einzuladen

Präsidentin
der Europäischen Kommission

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission erhalten. Die Beschwerde betrifft die Entscheidung der Kommission, die Presse nicht zu einer hochrangigen Konferenz über Wettbewerbsfähigkeit einzuladen, an der andere externe Interessenträger teilnehmen könnten.

Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten.

Journalisten äußerten ihre Besorgnis über diese Situation während des Mittagsbriefings der Kommission vom 15. September 2025. Die Kommission erklärte, dass es an Platz in dem ausgewählten Veranstaltungsort mangele. Der Beschwerdeführer, ebenfalls Journalist, beanstandet diese Entscheidung und die Erläuterungen der Kommission. Konkret macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Verweigerung des Zugangs der Presse zu einem solchen Ereignis eine Verletzung der Pressefreiheit darstelle, wie sie in Artikel 11 der Charta der Grundrechte garantiert sei. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn man bedenke, dass während der Veranstaltung Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung erörtert worden seien, auch von Mitgliedern der Kommission. Seiner Ansicht nach wirft diese Zugangsverweigerung ernste Bedenken hinsichtlich der Transparenz, der Gleichbehandlung von Journalisten mit anderen Interessenträgern und der Einhaltung der eigenen Vorschriften der Kommission auf.

Als ersten Untersuchungsschritt fordere ich die Kommission auf, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

A. Könnte die Kommission ihre Regeln und/oder Leitlinien für die Teilnahme externer Interessenträger (einschließlich der Presse) an Veranstaltungen im Einzelnen darlegen?

B. Im Hinblick auf die Hochrangige Konferenz über Wettbewerbsfähigkeit insbesondere:

  • i. Wie hat die Kommission die Teilnehmer ausgewählt? Warum wurden Journalisten nicht eingeladen?
  • ii. War eine Online-Teilnahme möglich, und wenn ja, welche Arten von Interessenträgern nahmen online teil?
  • iii. Könnte die Kommission bitte Auskunft darüber geben, wie die Konferenz in der Praxis organisiert wurde, einschließlich der Podiumsdiskussionen (gleicher Ort wie für die Keynote-Reden oder nicht, Teilnahme an den verschiedenen Podiumsdiskussionen usw.) und der Mittel, mit denen die Teilnehmer Fragen stellen konnten?

C. Könnte die Kommission auf die Beschwerde antworten, insbesondere in Bezug auf Vorwürfe eines Verstoßes gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte, mangelnde Transparenz, Ungleichbehandlung von Journalisten und Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften?

Ich bitte die Kommission, ihre Antwort bis zum 26. Februar 2026 zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Antwort dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme übermittelt wird. Ich werde wahrscheinlich auch Ihre Antwort veröffentlichen.[1]

Die zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Amandine Le Bellec.

Mit freundlichen Grüßen,

Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 26.11.2025

 

[1] Wenn die Kommission meinen Dienststellen weitere Informationen oder Dokumente mitteilt, die sie für vertraulich hält, sollte dieses Material eindeutig mit dem Vermerk „Vertraulich“ versehen werden. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.

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