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Versäumnis des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Büro des GEREK), Kosten zu tragen, die einem Bewerber bei einem Einstellungsverfahren entstanden sind – BEREC/2017/08
Eröffnete Fälle
Fall 2058/2018/JAP - Geöffnet am Montag | 10 Dezember 2018 - Entscheidung vom Donnerstag | 13 Dezember 2018 - Betroffene Institution Agentur zur Unterstützung des GEREK ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Polen