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Bearbeitung der Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers, mit der geltend gemacht wird, Deutschland habe die Richtlinie 2002/58 über den Schutz der Privatsphäre und die elektronische Kommunikation nicht ordnungsgemäß umgesetzt – Bearbeitung seines Antrags auf Zugang zur Antwort der deutschen Behörden an die Kommission

Behauptung(en)

1) Die Kommission hat die Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 19. Februar 2010 nicht ordnungsgemäß bearbeitet.

2) Die Kommission hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu der von Deutschland im Rahmen der ursprünglichen Untersuchung der Kommission vorgelegten Stellungnahme falsch behandelt.

Forderung(en)

1) Die Kommission sollte entweder ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten oder ihre Entscheidung, dies nicht zu tun, hinreichend begründen.

2) Die Kommission sollte i) den Antrag gemäß der Verordnung 1049/2001 bearbeiten und ii) dem Beschwerdeführer Zugang zu dem angeforderten Dokument gewähren.

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