Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Ergebnisse der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen 2020
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Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt |
187 |
47,5 % |
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Von dem Organ bzw. der Einrichtung beigelegt, Lösungen oder Teillösungen erzielt |
174 |
44,2 % |
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Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt |
31 |
7,9 % |
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Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt, Empfehlung vollständig oder teilweise zugestimmt |
6 |
1,5 % |
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Sonstiges |
4 |
1 % |
Hinweis: In einigen Fällen schloss die Ombudsfrau ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.