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Was die Europäische Bürgerbeauftragte bewirkt
Die Bürgerbeauftragte eröffnet jährlich rund 350 Untersuchungen. Die positiven Wirkungen dieser Untersuchungen werden häufig nach und nach sichtbar, während sich die EU-Organe an die neuen Normen für eine gute Verwaltung anpassen. Die engagierte Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie der Druck seitens der Beschwerdeführer, der Medien, der Zivilgesellschaft, der Mitglieder des Europäischen Parlaments und der EU-Gerichte auf die EU-Verwaltung tragen ebenfalls zu positiven Ergebnissen bei.
Nachstehend sind einige Beispiele für positive Veränderungen aufgeführt, die aus Untersuchungen der Bürgerbeauftragten hervorgegangen sind.
Rechenschaftspflicht bei Entscheidungsprozessen
| Frühere Situation | Heutige Situation |
|---|---|
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Mangelnde Transparenz in Bezug auf die Handelsverhandlungen der EU. |
Transparenz ist einer der Eckpfeiler der Handelspolitik der Europäischen Union. Verhandlungsmandate werden veröffentlicht. |
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Schwere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Euro-Gruppe für die Öffentlichkeit. |
Die Sitzungen der Euro-Gruppe werden nunmehr ausführlicher zusammengefasst. Online-Verzeichnis öffentlich zugänglicher Dokumente der Euro-Gruppe. |
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Kein gesondertes Verfahren zur Ernennung des Generalsekretärs der Kommission. |
Gesondertes Verfahren (z. B. COM/2019/2886) zur Ernennung des Generalsekretärs. |
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Mangel an Klarheit darüber, wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Entscheidungen trifft. |
Das ECDC erläutert die Gründe für seine Entscheidungen und setzt sich für eine leichter zugängliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein. |
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Fehlende Transparenz bei der Entscheidungsfindung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). |
Die EIOPA veröffentlicht die Abstimmungsprotokolle ihres Rates der Aufseher zu Entwürfen von Regulierungsstandards. |
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Treffen zwischen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und Pharmaunternehmen im Vorfeld von Anträgen auf Marktzugang werfen Fragen zur Rechenschaftspflicht auf. |
Die EMA hat ihre Objektivität und Unabhängigkeit in Bezug auf Treffen zwischen ihren Vertretern und pharmazeutischen Unternehmen gestärkt. |
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Verbesserungsbedarf bei der Zusammenarbeit der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Interessenträgern. |
Die EZB unternahm Schritte, um jedwedes Risiko zu vermeiden, dass einem eingeschränkten Publikum potenziell sensible Marktinformationen offengelegt werden. |
Transparenz und Ethik der Lobbyarbeit
| Frühere Situation | Heutige Situation |
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Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder: Zu kurze Meldefrist für neue Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Kommissionsmitglieder. Keine Veröffentlichung der Prüfungen neuer Stellen ehemaliger Kommissionsmitglieder durch den Ethikausschuss. |
Stärkung des Verhaltenskodex: Verlängerung der Meldefristen; Verschärfung der Vorschriften über die Erklärung der finanziellen Interessen. Proaktive Veröffentlichung der Prüfung der Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Kommissionsmitglieder. |
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Expertengruppen: Fehlen detaillierter Informationen über diese Gruppen, die der Kommission fachliche Beiträge liefern. |
Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Expertengruppen, standardmäßige öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für Gruppenmitgliedschaft, Verknüpfung mit dem Transparenzregister. |
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Öffentlicher Eindruck, dass das privatwirtschaftliche Sponsoring von EU-Ratsvorsitzen den Sponsoren Einfluss auf die Politik und Rechtsetzung der EU geben könnte. |
Leitlinien des Rates für die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, ihren Ratsvorsitz durch privatwirtschaftliche Sponsoren sponsern zu lassen. |
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Sensibilisierung für Lobbyarbeit: unzureichende Schulung oder Leitlinien zum Umgang mit Lobbyisten. Keine Erfassung von Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Lobbyisten. |
Nutzung einer Liste mit Verhaltensregeln für EU-Beamte beim Umgang mit Lobbyisten. Öffentliches Verzeichnis der Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Lobbyisten. Einrichtung des Transparenzportals. Kommission und Parlament bieten Schulungen zur Sensibilisierung für Lobbyarbeit an. |
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Drehtüreffekt: mangelndes Bewusstsein für potenzielle Interessenkonflikte und negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit. |
Deutliche Stärkung des Bewusstseins für potenzielle Probleme, die durch „Drehtür“-Fälle verursacht werden. Jährliche Veröffentlichung der Namen und neuen Stellen leitender Mitarbeiter, die in Unternehmen wechseln, die möglicherweise im Bereich der Lobbyarbeit und Interessenvertretung tätig sind. |
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Bewertung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Ausschreibungen: Keine Möglichkeit gemäß der EU-Haushaltsordnung, Bewerber wegen Interessenkonflikten auszuschließen. |
Vorschlag der Kommission, die Haushaltsordnung dahingehend zu ändern, dass Bieter abgelehnt werden können, wenn sie sich in einem beruflichen Interessenkonflikt befinden. |
Zugang zu Dokumenten
| Frühere Situation | Heutige Situation |
|---|---|
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Unzureichende Priorisierung von Untersuchungen zum Zugang zu Dokumenten. |
Befürwortung des beschleunigten Verfahrens der Bürgerbeauftragten durch zahlreiche Organe und Einrichtungen der EU, mit dessen Hilfe sie Entscheidungen nunmehr innerhalb von 40 Arbeitstagen treffen kann. |
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Mangelnde Transparenz in Bezug auf die Ergebnisse klinischer Prüfungen für Arzneimittel. |
Gewährung von Zugang zu Dokumenten über klinische Prüfungen durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. |
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Nichtveröffentlichung der Reisekosten von Kommissionsmitgliedern und sonstiger Dienstreisekosten. |
Proaktive Veröffentlichung der Reisekosten von Kommissionsmitgliedern sowie sonstiger Dienstreisekosten durch die Kommission. |
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Fehlen eines einheitlichen Ansatzes beim Umgang mit den Rechten der Öffentlichkeit in Bezug auf den Zugang zu EU-Dokumenten. |
Leitlinien der Bürgerbeauftragten zur bestmöglichen Umsetzung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu EU-Dokumenten. |
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Herausforderungen im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten für die EU-Verwaltung in Verbindung mit neuen Kommunikations-Tools. |
Stärkung des Bewusstseins für diese Herausforderung. Veröffentlichung bewährter Verfahren für die Aufzeichnung dienstlicher Textnachrichten. |
Transparenz bei der Gesetzgebung
| Frühere Situation | Heutige Situation |
|---|---|
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Triloge: Keine Informationen über die Termine, Tagesordnungen und Verhandlungsbeteiligten von interinstitutionellen Verhandlungen über Gesetzentwürfe. |
Häufige Veröffentlichung der Sitzungskalender und Tagesordnungen mit Angabe der Verhandlungsführer. Aktuell: Arbeiten an einer gemeinsamen Datenbank zu Gesetzgebungsvorhaben. |
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Transparenz der Gesetzgebung des Rates: Kaum verfügbare Informationen zum Gesetzgebungsprozess des Rates. |
Proaktive Veröffentlichung von Berichten über die Verhandlungen zu Gesetzesentwürfen durch den Rat sowie über sein Mandat für legislative Verhandlungen mit dem Parlament. |
Grundrechte
| Frühere Situation | Heutige Situation |
|---|---|
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Fehlendes Beschwerdeverfahren für Migranten und Geflüchtete, die der Ansicht sind, dass ihre Grundrechte verletzt wurden. |
Einrichtung von Beschwerdeverfahren für mutmaßliche Grundrechtsverletzungen durch Frontex und die Asylagentur der Europäischen Union. |
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Rechte von Menschen mit Behinderung: Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. |
Verbesserung der Zugänglichkeit ihrer Website und ihrer Online-Tools für Menschen mit Behinderung durch die Kommission. |
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EU-Mittel: mangelnde Aufsicht darüber, ob EU-Mittel im Einklang mit der Charta der Grundrechte verwendet werden. |
Verbesserte Aufsicht durch die Kommission, damit sichergestellt wird, dass bestimmte Gruppen nicht weiter marginalisiert werden. |
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Keine Bezahlung der Praktikanten in Delegationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). |
Zuschuss für Praktikanten in EAD-Delegationen für Ausgaben und Lebenshaltungskosten. |
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Verwendung von EU-Sprachen: mangelnde Klarheit darüber, wie die EU-Organe die Amtssprachen der EU in ihrer öffentlichen Kommunikation verwenden. |
Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Verwendung der EU-Sprachen bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit. |
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Satzung des Europäischen Bürgerbeauftragten: Keine vorgesehene Karenzzeit in den Rechtsvorschriften für die Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten für Politiker, die sich für das Amt des Bürgerbeauftragten bewerben. |
Überarbeitetes Statut, mit dem die Befugnisse des Bürgerbeauftragten bestätigt werden und in dem eine zweijährige Karenzzeit für Politiker vorgesehen ist, die sich für das Amt des Bürgerbeauftragten bewerben. |