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Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission zu dem Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten, ihre Initiativuntersuchung über die Behandlung der beruflichen Tätigkeiten eines ehemaligen Kommissionsmitglieds nach seinem Ausscheiden aus dem Amt durch die Europäische Kommission abzuschließen (OI/2/2014/PD)
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 30 Juni 2016
Fall OI/2/2014/PD - Geöffnet am Donnerstag | 10 April 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 30 Juni 2016 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung ) - Land Frankreich
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Jean-Claude Juncker
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Straßburg, den 30.6.2016
Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchung über die Behandlung der beruflichen Tätigkeiten eines ehemaligen Kommissionsmitglieds durch die Europäische Kommission nach dem Ausscheiden aus dem Amt (OI/2/2014/PD)
Sehr geehrter Herr Präsident,
Anbei erhalten Sie eine Kopie meiner oben genannten Entscheidung, die ich auch dem ehemaligen Kommissionsmitglied mitteilen werde.
Aufgrund meiner Anfrage habe ich beschlossen, diese mit folgenden Feststellungen und Anregungen abzuschließen:
(1) Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Barroso-Kommission es versäumt hat, den Verstoß des ehemaligen Kommissionsmitglieds gegen Ziffer 1.1.1 des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder von 2004 angemessen zu behandeln. Dies stellte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission dar.
(2) Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Entscheidung der Barroso-Kommission über die Vereinbarkeit des Vertrags des ehemaligen Kommissionsmitglieds mit Artikel 245 AEUV nicht auf einer angemessenen Untersuchung des Sachverhalts beruhte und somit einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte.
Der Bürgerbeauftragte schlägt vor, dass die Kommission, wenn sie sich in Zukunft mit dem Versäumnis eines ehemaligen Kommissionsmitglieds befassen muss, es rechtzeitig über eine berufliche Tätigkeit zu informieren, sicherstellen sollte, dass ihre Maßnahmen in Bezug auf dieses ehemalige Kommissionsmitglied die Schwere des betreffenden Versäumnisses widerspiegeln. Insbesondere sollte sie sicherstellen, dass ihre Maßnahmen den EU-Bürgern versichern, dass die Kommission bereit ist, alle geeigneten Schritte zur Wahrung von Artikel 245 AEUV zu unternehmen.
Der Bürgerbeauftragte schlägt der Kommission vor, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu überarbeiten, um die Vorschriften klarer zu formulieren. Um die Umsetzung zu verbessern, könnte ein überarbeiteter Kodex eine Reihe von Sanktionen umfassen, die auf Verwaltungsebene zu verhängen sind, wenn ein amtierendes oder ehemaliges Kommissionsmitglied gegen Verpflichtungen verstoßen hat. Ein überarbeiteter Kodex könnte auch klarstellen, unter welchen Umständen die Kommission diese Sanktionen anwenden wird.
Ich wäre dankbar, wenn die Kommission mich bis zum 31. Dezember 2016 über alle Maßnahmen informieren könnte, die sie im Zusammenhang mit meinen Feststellungen und Vorschlägen ergriffen hat. Diese Antworten auf meine kritischen Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge werde ich bei meiner jährlichen Bewertung der Reaktionen der Organe und Einrichtungen auf meine Schlussfolgerungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Einschließung
● Beschluss in der Initiativuntersuchung OI/2/2014/PD