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Inspektionsersuchen betreffend das Versäumnis der Europäischen Kommission, innerhalb der geltenden Fristen auf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten über die Überwachung der See- und Seegrenzen in Tunesien zu antworten
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 06 Juli 2023
Fall 569/2023/NH - Geöffnet am Donnerstag | 30 März 2023 - Entscheidung vom Donnerstag | 11 Juli 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Vereinigtes Königreich
Beschwerde eingereicht
24/03/2023Analyse der Beschwerde
27/03/2023Laufende Untersuchung
30/03/2023Ergebnis der Untersuchung
11/07/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir kommen auf Sie zurück, da die Kommission den Zweitantrag des Beschwerdeführers in dem oben genannten Fall nicht beantwortet hat. Die Kommission hatte die Frist für ihre Antwort bis zum 23. Januar 2023 verlängert, dem Beschwerdeführer jedoch innerhalb der verlängerten Frist eine Antwort übermittelt.
Am 30. März 2023 ersuchten wir die Kommission, bis zum 21. April 2023 auf den Zweitantrag des Beschwerdeführers zu antworten und uns mitzuteilen, wann dies geschehen ist.
Nach zwei Mahnungen teilte die Kommission uns am 29. Juni 2023 mit, dass die Konsultationen mit Dritten unterzeichnet und registriert wurden, das Schreiben jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht versandt werden konnte.
Angesichts der anhaltenden Verzögerung bei der Beantwortung des Zweitantrags des Beschwerdeführers ´s halten wir es nun für erforderlich, die im Antrag des Beschwerdeführers in Rede stehenden Dokumente einzusehen.
Wir wären daher dankbar, bis zum 25. August 2023 Kopien der angeforderten Dokumente zusammen mit allen Unterlagen im Zusammenhang mit den Konsultationen Dritter (soweit bereits vorhanden) vorzugsweise in elektronischer Form per verschlüsselter E-Mail [1] zu erhalten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Nicholas Hernanz, den für diese Anfrage zuständigen Untersuchungsbeauftragten.
Die Dokumente, die Gegenstand des Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit sind, werden vertraulich behandelt, zusammen mit allen anderen Materialien, die die Kommission mit uns teilt und die sie als vertraulich markiert. Dokumente dieser Art werden entsprechend diesem vertraulichen Status behandelt und gespeichert und kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen,
Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen
Straßburg, 7.7.2023
[1] Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.