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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Dänisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Antwort der Europäischen Kommission auf den Vorschlag der Europäischen Bürgerbeauftragten für eine Lösung in Bezug auf die Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Kommunikationen mit Dänemark in der abgeschlossenen Beihilfesache COMP/N 172/033 – Beschwerde Nr. 358/2020/PB zu gewähren
Schriftverkehr - Datum Freitag | 16 Juli 2021
Fall 358/2020/PB - Geöffnet am Mittwoch | 08 Juli 2020 - Empfehlung vom Mittwoch | 10 November 2021 - Entscheidung vom Mittwoch | 08 Juni 2022 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Empfehlung, die das Organ akzeptiert hat ) - Land Dänemark
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