FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 109/98/ME gegen die Europäische Kommission


Straßburg, den 3. Juli 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben am 9. Januar 1998 beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine gemeinsame Beschwerde über Ihre Einstufung als Fischereiinspektor bei der Europäischen Kommission eingereicht. Sie behaupteten, Sie seien dadurch diskriminiert worden, dass alle anderen Fischereiinspektoren, die sowohl vor als auch nach Ihnen eingestellt worden seien, in höhere Besoldungsgruppen eingestuft worden seien.

EMPFEHLUNGSENTWURF


Mit Entscheidung vom 18. Januar 2000 richtete der Bürgerbeauftragte im Anschluss an eine Untersuchung der Beschwerde und einen Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden, gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Bürgerbeauftragten (1) den folgenden Empfehlungsentwurf an die Kommission:
Die Kommission sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung in der früheren Beschäftigungssituation der Beschwerdeführer zu beseitigen.

Ausführliche Angaben zur Untersuchung und zum Empfehlungsentwurf sind der Entscheidung vom 18. Januar 2000 zu entnehmen, von der auch eine Kopie an die Beschwerdeführer weitergeleitet wurde.

DETAILLIERTE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION


Der Bürgerbeauftragte teilte der Kommission mit, dass er gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts vor dem 30. April 2000 eine ausführliche Stellungnahme übermitteln sollte und dass die ausführliche Stellungnahme in der Annahme des Empfehlungsentwurfs des Bürgerbeauftragten und einer Beschreibung seiner Umsetzung bestehen könnte.
Am 12. Mai 2000 übermittelte die Kommission dem Bürgerbeauftragten folgende ausführliche Stellungnahme:
( ) Im Interesse der Gerechtigkeit und Fairness und unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände des Falles und der langjährigen Erfahrung der drei betroffenen Fischereiinspektoren erklärt sich die Verwaltung damit einverstanden, der Empfehlung des Bürgerbeauftragten nachzukommen.
Ausnahmsweise könnte es daher in Betracht gezogen werden, die Akten der drei Beschwerdeführer so zu überprüfen, als ob das von ihnen bestandene Auswahlverfahren 25T/XIV/95 für die Besoldungsgruppen B3/B2 angekündigt worden wäre, und ihre Einstufung bei Dienstantritt auf dieser Grundlage zu überdenken.(Übersetzt von den Dienststellen des Bürgerbeauftragten.)

Die ausführliche Stellungnahme der Kommission wurde den Beschwerdeführern übermittelt, die dem Bürgerbeauftragten am 6. Juni 2000 telefonisch mitteilten, dass sie mit dem Ergebnis zufrieden seien, und dem Bürgerbeauftragten für sein Eingreifen dankten.

DER BESCHLUSS


1 Am 8. Januar 2000 richtete der Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Bürgerbeauftragten den folgenden Empfehlungsentwurf an die Kommission:
Die Kommission sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung in der früheren Beschäftigungssituation der Beschwerdeführer zu beseitigen.

2 Am 12. Mai 2000 unterrichtete die Kommission den Bürgerbeauftragten über seine Annahme des Empfehlungsentwurfs des Bürgerbeauftragten und über die zu seiner Umsetzung getroffenen Maßnahmen. Die von der Kommission beschriebenen Maßnahmen scheinen zufriedenstellend zu sein, und der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.
Eine Kopie dieses Beschlusses wird auch der Europäischen Kommission übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jacob SÖDERMAN

(1) Beschluss Nr. 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113, S. 15).

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!