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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss der Beschwerde 933/2015/EIS gegen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Entscheidung
Fall 933/2015/EIS - Geöffnet am Donnerstag | 18 Juni 2015 - Entscheidung vom Mittwoch | 02 Dezember 2015 - Betroffene Institution Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Tschechische Republik
| Steven Maijoor
Vorsitzender der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 103 rue de Grenelle 75007 Paris |
ombudsman@esma.europa.eu
Straßburg, den 2.12.2015
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss der Beschwerde 933/2015/EIS gegen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Sehr geehrter Herr Maijoor,
In der Anlage erhalten Sie eine Kopie meines Schreibens an den Beschwerdeführer in dem oben genannten Fall, in dem der Beschwerdeführer geltend machte, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) seinen Schriftwechsel nicht beantwortet habe.
In dem Beschlussschreiben teile ich dem Beschwerdeführer mit, dass ich mich diesbezüglich an die zuständige Dienststelle der ESMA gewandt habe und dass die ESMA am 21. bzw. 29. Oktober 2015 geantwortet hat.
Nach eingehender Prüfung der Antworten der ESMA und der Anmerkungen des Beschwerdeführers zu diesen Antworten bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die ESMA Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit beizulegen. Damit habe ich den Fall abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Beilage:
Kopie des Entscheidungsschreibens 933/2015/EIS