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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 2909/2005/BU gegen das Europäische Parlament


Straßburg, den 15. November 2006

Sehr geehrte Frau D.,

Am 8. September 2005 erhielt ich Ihre zusammen mit Frau F. eingereichte Beschwerde gegen das Referat Besuche und Seminare des Europäischen Parlaments und über die Organisation des Besuchs Ihrer Fraktion im Parlament.

Am 18. Oktober 2005 habe ich Ihre Beschwerde an das Parlament weitergeleitet und es um eine Stellungnahme gebeten. Das Parlament hat seine Stellungnahme am 9. November 2005 übermittelt.

Am 16. November 2005 habe ich Ihnen die Stellungnahme des Parlaments mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt, die Frau F. auch in Ihrem Namen übermittelt hat und die hier am 30. November 2005 eingegangen ist.

Mit Schreiben vom 3. März 2006 bat ich Frau F. um zusätzliche Informationen über den tatsächlichen Hintergrund Ihrer Beschwerde. Sie übermittelte die angeforderten Informationen mit Schreiben vom 20. März 2006.

Ich schreibe jetzt, um Sie über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu informieren.


DIE BESCHWERDE

Den Beschwerdeführern zufolge handelte es sich dabei um folgende Sachverhalte:

Am 19. Juli 2005 besuchten die Beschwerdeführer in Begleitung einer Gruppe europäischer Studierender das Europäische Parlament in Brüssel. Den Beschwerdeführern zufolge fehlte es dem Verwalter für englischsprachige Besuche, der die Gruppe empfing, an Begeisterung für das Parlament und an Interesse, die Gruppe zu ermutigen. Außerdem war er mit dem Programm des Besuchs nicht vollständig vertraut und nicht richtig gekleidet. Das mangelnde Interesse des Administrators war bereits zu dem Zeitpunkt offensichtlich, als die Beschwerdeführer den Besuch beantragten, als der Administrator keine E-Mails beantwortete oder Telefonanrufe zurückgab.

Am 19. August 2005 reichten die Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein.

Sie machten geltend, dass die Dienststellen des Parlaments sowohl bei der Organisation des Besuchs der Gruppe als auch während dieses Besuchs fahrlässig gehandelt hätten.

DIE ANFRAGE

Stellungnahme des Parlaments

Zusammenfassend lautet die Stellungnahme des Parlaments wie folgt:

Das Referat Besuche und Seminare sowie das Parlament als Ganzes nehmen diese Art von Beschwerde mit äußerster Ernsthaftigkeit an und hatten den betreffenden Verwalter (Herr F.) sowohl mündlich als auch schriftlich in Bezug auf alle von den Beschwerdeführern genannten Punkte gewarnt.

Das Parlament entschuldigte sich bei den Teilnehmern des Besuchs und versicherte dem Bürgerbeauftragten, dass ein solcher Vorfall in Zukunft nicht mehr auftreten werde. Das Parlament würde sich freuen, die Teilnehmer wieder zu empfangen, wenn sie dies wünschen, und würde dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß und professionell behandelt werden.

Anmerkungen der Beschwerdeführer

In ihren Stellungnahmen vertraten die Beschwerdeführer den Standpunkt, dass die vom Parlament ergriffenen Maßnahmen ausreichen und der Fall abgeschlossen werden kann.

Weitere Anfragen

Zur Vervollständigung des Dossiers forderte der Bürgerbeauftragte die Beschwerdeführer auf, das Datum des Besuchs der Gruppe im Parlament und die Räumlichkeiten des Parlaments anzugeben. Die Beschwerdeführer übermittelten die angeforderten Informationen mit Schreiben vom 20. März 2006.

DER BESCHLUSS

1 Vorgebliche Fahrlässigkeit beim Empfang einer Gruppe von Studenten

1.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Dienststellen des Parlaments sowohl bei der Organisation des Besuchs der Gruppe als auch während dieses Besuchs fahrlässig gehandelt hätten.

1.2 Die Stellungnahme des Parlaments lässt sich wie folgt zusammenfassen:

i) Das Referat Besuche und Seminare sowie das Parlament als Ganzes nehmen diese Art von Beschwerde mit äußerster Ernsthaftigkeit an und hatten den betreffenden Verwalter sowohl mündlich als auch schriftlich in Bezug auf alle von den Beschwerdeführern genannten Punkte gewarnt.

ii) Das Parlament entschuldigte sich bei den Teilnehmern des Besuchs und versicherte dem Bürgerbeauftragten, dass ein solcher Vorfall in Zukunft nicht mehr auftreten werde.

iii) Das Parlament würde sich freuen, die Teilnehmer wieder zu empfangen, wenn sie dies wünschen, und würde dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß und professionell behandelt werden.

1.3 Der Europäische Bürgerbeauftragte begrüßt, dass sich das Parlament umgehend bei den Beschwerdeführern entschuldigt hat. Darüber hinaus hat der Bürgerbeauftragte keinen Grund, an der Angemessenheit und Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen zu zweifeln, die das Parlament ergriffen hat, um das erneute Auftreten eines ähnlichen Vorfalls zu verhindern. Der Bürgerbeauftragte stellt in diesem Zusammenhang fest, dass er in der Zwischenzeit keine weiteren Beschwerden gegen das Parlament erhalten hat, in denen der betreffende Verwalter erwähnt wird.

1.4 In ihren Bemerkungen stellten die Beschwerdeführer fest, dass die vom Parlament ergriffenen Maßnahmen ausreichend seien und der Fall abgeschlossen werden könne.

1.5 Aus den obigen Ausführungen geht hervor, dass das Parlament Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Beschwerdeführer beizulegen.

2 Schlussfolgerung

Aus der Stellungnahme des Parlaments und den Bemerkungen der Beschwerdeführer geht hervor, dass das Parlament Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit beizulegen, und damit die Beschwerdeführer zufriedengestellt hat. Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.

Der Präsident des Parlaments wird über diesen Beschluss unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen,

 

P. Nikiforos DIAMANDOUROS

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