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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 1126/2004/GG gegen die Europäische Investitionsbank


Straßburg, den 8. Juli 2005

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

am 9. April 2004 legten Sie im Namen Ihres Mandanten dem Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde vor. Diese Beschwerde betraf ein Darlehen, das die Europäische Investitionsbank für die Errichtung der Koŝická-Brücke in der Slowakischen Republik gewährt hatte, sowie das Vergabeverfahren betreffend die Vergabe des Auftrags zum Bau der Brücke.

Am 17. Mai 2004 leitete ich die Beschwerde an den Präsidenten der EIB weiter. Die EIB sandte ihre Stellungnahme am 30. Juli 2004. Ich leitete diese an Sie am 30. August 2004 weiter und gab Ihnen die Gelegenheit, Anmerkungen zu machen.

Am 7. September 2004 leitete die EIB eine Kopie eines Schreibens, das Sie am 2. August 2004 an die EIB gerichtet hatten, sowie ihrer Antwort hierauf an mich weiter.

Am 30. September 2004 sandten Sie mir Ihre Anmerkungen zu der Stellungnahme der EIB.

Am 20. Oktober 2004 bat ich die EIB um weitere Auskünfte im Hinblick auf Ihre Beschwerde.

In einem Schreiben vom 17. November 2004 legten sie mir weitere Informationen zu Ihrer Beschwerde vor.

Die EIB sandte ihre Antwort auf mein Auskunftsersuchen am 25. November 2004. Ich leitete diese Antwort am 7. Dezember 2004 an Sie weiter und bot Ihnen die Gelegenheit, Anmerkungen hierzu zu machen, die Sie mir am 31. Jänner 2005 sandten.

Am 28. Februar 2005 richtete ich einen Empfehlungsentwurf an die EIB und bat diese, mir ihre begründete Stellungnahme bis zum 31. Mai 2005 vorzulegen.

In einem Schreiben vom 30. Mai 2005 bat die EIB um eine Fristverlängerung.

Eine Kopie dieses Schreibens leitete ich am 3. Juni 2005 an sie weiter.

In einem Schreiben vom 23. Juni 2005 teilten Sie mir mit, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückziehen wolle.

Ich möchte Sie nunmehr über das Ergebnis der Untersuchung informieren.


DIE BESCHWERDE

Im April 2004 legte der Beschwerdeführer, ein österreichisches Unternehmen, eine Beschwerde gegen die Europäische Investitionsbank ("EIB") vor. Diese Beschwerde betraf ein Darlehen, das die Europäische Investitionsbank für die Errichtung der Koŝická-Brücke in der Slowakischen Republik gewährt hatte, das Vergabeverfahren betreffend die Vergabe des Auftrags zum Bau der Brücke sowie zwei Ersuchen um Zugang zu Dokumenten.

DIE UNTERSUCHUNG

Die Stellungnahme der Europäischen Investitionsbank

In ihrer im Juli 2004 vorgelegten Stellungnahme vertrat die EIB den Standpunkt, es habe keinen Missstand in ihrer Verwaltungstätigkeit gegeben.

Die Anmerkungen des Beschwerdeführers

In seinen Anmerkungen erhielt der Beschwerdeführer seine Beschwerde aufrecht.

Weitere Untersuchungen

Im Oktober 2004 ersuchte der Bürgerbeauftragte die EIB um weitere Auskünfte zu diesem Fall. Die EIB sandte ihre Antwort im November 2004. Ende Jänner 2005 gingen Anmerkungen des Beschwerdeführers zu dieser Antwort ein.

DER EMPFEHLUNGSENTWURF DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Der Empfehlungsentwurf

Am 28. Februar 2005 richtete der Bürgerbeauftragte folgenden Empfehlungsentwurf an die EIB(1):

Die Europäische Investitionsbank sollte die Anträge des Beschwerdeführers auf Zugang zu Dokumenten und auf Auskunft nochmals prüfen und die betreffenden Dokumente herausgeben sowie die betreffende Auskunft erteilen, sofern keine stichhaltigen Gründe für eine Ablehnung vorliegen.

Der Bürgerbeauftragte ersuchte die EIB, ihre begründete Stellungnahme bis zum 31. Mai 2005 vorzulegen.

Die Antwort der EIB

In einem Schreiben vom 30. Mai 2005 bat die EIB um eine Fristverlängerung.

Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 23. Juni 2005

In einem Schreiben vom 23. Juni 2005 teilte der Beschwerdeführer dem Bürgerbeauftragten mit, dass er seine Beschwerde zurückziehen wolle.

DIE ENTSCHEIDUNG

1 Behaupteter Missstand in der Verwaltungstätigkeit der EIB

1.1 Am 9. April 2004 legte der Beschwerdeführer, ein österreichisches Unternehmen, eine Beschwerde gegen die Europäische Investitionsbank ("EIB") vor. Diese Beschwerde betraf ein Darlehen, das die Europäische Investitionsbank für die Errichtung der Koŝická-Brücke in der Slowakischen Republik gewährt hatte, das Vergabeverfahren betreffend die Vergabe des Auftrags zum Bau der Brücke sowie zwei Ersuchen um Zugang zu Dokumenten.

1.2 Am 28. Februar 2005 richtete der Bürgerbeauftragte einen Empfehlungsentwurf an die EIB.

1.3 In einem Schreiben vom 23. Juni 2005 teilte der Beschwerdeführer dem Bürgerbeauftragten mit, dass er seine Beschwerde zurückziehen wolle.

2 Schlussfolgerung

Aus den dem Bürgerbeauftragten vorliegenden Informationen ergibt sich, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückziehen möchte. Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.

Der Präsident der Europäischen Investitionsbank wird über die Entscheidung unterrichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS


(1) The draft recommendation is available on the Ombudsman's website (http://www.ombudsman.europa.eu).