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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 599/2004/JMA gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 599/2004/JMA - Geöffnet am Mittwoch | 31 März 2004 - Entscheidung vom Dienstag | 07 Juni 2005
Straßburg, den 7. Juni 2005
Sehr geehrte Frau P.,
Am 1. März 2004 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission über die Art und Weise ein, wie die Europäischen Schulen mit der Bildung von Kindern mit Behinderungen umgehen.
Der Bürgerbeauftragte hatte eine beträchtliche Zahl von Beschwerden über denselben Gegenstand erhalten. Die in diesen Beschwerden vorgebrachten Vorwürfe waren denen einer früheren Beschwerde sehr ähnlich (Referenz: 1391/2002/JMA), für die bereits eine Untersuchung eingeleitet wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung sei der Kommission ein Empfehlungsentwurf übermittelt worden. Die Kommission wurde über Ihre Beschwerde informiert und um eine Stellungnahme dazu gebeten. Das Organ beschloss, gemeinsam auf alle Beschwerden zu diesem Thema durch seine eigene ausführliche Stellungnahme in der Sache 1391/2002/JMA zu antworten. Am 29. September 2004 habe ich Ihnen eine Kopie der Antwort der Kommission übermittelt.
Am 27. Mai 2005 legte ich dem Europäischen Parlament im Anschluss an eine eingehende Untersuchung der Beschwerde 1391/2002/JMA gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Statuts des Bürgerbeauftragten einen Sonderbericht vor. In dem Sonderbericht wird empfohlen, dass die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Eltern von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (SEN-Kinder), die aufgrund ihres Behinderungsgrads von den Europäischen Schulen ausgeschlossen sind, nicht zu den Bildungskosten ihrer Kinder beitragen müssen.
Wie im Sonderbericht dargelegt, vertrat der Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass die oben genannte Empfehlung auch für die zusätzlichen Beschwerden gelten sollte, die er im Zusammenhang mit ähnlichen Tatsachen und identischen Behauptungen, einschließlich Ihrer eigenen, erhalten hatte.
Bitte beachten Sie, dass in dem Sonderbericht auch Ihre Behauptung behandelt wurde, dass die Europäischen Schulen angeblich keine geeigneten Bildungsprogramme für alle SEN-Kinder von EU-Beamten bereitgestellt haben. Der Bürgerbeauftragte ist sich der Tatsache bewusst, dass die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Praktiken in Bezug auf die Entwicklung von Strategien für die Einbeziehung von SEN-Kindern in die Regelschulen offenbar sehr unterschiedlich sind. Während einige EU-Mitgliedstaaten ein vollständig integriertes Bildungssystem festgelegt haben, das allen Bedürfnissen von SEN-Kindern gerecht wird, verfolgen andere europäische Länder nach wie vor einen mehrgleisigen Ansatz, der getrennte allgemeine und spezielle Bildungssysteme kombiniert. Der Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass ihm keine verbindlichen Rechtsvorschriften bekannt sind, die die Kommission oder die Europäischen Schulen zur Einrichtung eines einheitlichen Systems verpflichten. In Ermangelung einer solchen Rechtsvorschrift kann der Bürgerbeauftragte nicht zu dem Schluss kommen, dass die Kommission nicht ordnungsgemäß gehandelt hat, indem sie nicht sichergestellt hat, dass die Europäischen Schulen Bildungsprogramme für alle SEN-Kinder von EU-Beamten anbieten. Der Bürgerbeauftragte kam daher zu dem Schluss, dass es in Bezug auf diesen Aspekt des Falls offenbar keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit gab.
Ich füge diesem Schreiben eine Kopie meines Sonderberichts in englischer Sprache bei.
Das Statut des Bürgerbeauftragten sieht vor, dass die Vorlage eines Berichts an das Europäische Parlament der letzte Schritt einer Untersuchung durch den Bürgerbeauftragten ist. Ich schließe daher die Akte über die Beschwerde.
Der Präsident der Kommission wird ebenfalls über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS