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Beschluss über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit einer Untersuchung mutmaßlichen Betrugs auf dem „F-Gas-Portal“ zu antworten (Ihr Aktenzeichen: EASE 2024/0287)

Sehr geehrte Frau X, 

Sie haben kürzlich im Namen von AFS ENERGY B.V. eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht, weil die Europäische Kommission auf Ihren Zweitantrag in Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit einer Untersuchung mutmaßlichen Betrugs auf dem „F-Gas-Portal“ nicht geantwortet hat.

Die Bürgerbeauftragte unterrichtete die Kommission über Ihre Beschwerde und ersuchte sie, bis zum 10. Juni 2025 einen Zweitbeschluss zu erlassen. Die Kommission hat uns nun mitgeteilt, dass sie am 21. Juli 2025 einen Zweitbeschluss erlassen hat.

Da die Kommission auf Ihren Zweitantrag geantwortet hat, wird der Fall mit der Schlussfolgerung abgeschlossen, dass er beigelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Rosita Hickey

Direktor der Untersuchungen

Straßburg, den 29.7.2025

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