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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Versäumnis der Europäischen Kommission, innerhalb der geltenden Fristen eine endgültige Entscheidung über einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu treffen

Sehr geehrter Herr Dr. X,

Sie haben eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte gerichtet, weil die Europäische Kommission in Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EASE 2022/6217) nicht rechtzeitig auf Ihren Zweitantrag geantwortet hat.

Wir haben die Kommission über Ihre Beschwerde informiert, sie gebeten, einen Zweitbeschluss zu erlassen, und die Kommission gebeten, uns angesichts der bereits aufgetretenen erheblichen Verzögerung Kopien der einschlägigen Dokumente zu übermitteln. Die Kommission hat in der Zwischenzeit einen Zweitbeschluss erlassen. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie mit diesem Ergebnis zufrieden sind.

Der Fall wird daher mit der Schlussfolgerung abgeschlossen, dass er beigelegt wurde.

Dennoch teilt die Bürgerbeauftragte Ihre Bedenken hinsichtlich der Zeit, die die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt, und hat dem Europäischen Parlament diesbezüglich im September 2023 einen Sonderbericht vorgelegt (OI/2/2022/OAM).[1]

Mit freundlichen Grüßen,

 

Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen

Beschwerde 1941/2023/TM

 

[1] Weitere Informationen zu diesem Sonderbericht finden Sie unter: https://www.ombudsman.europa.eu/de/special-report/de/175425.

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