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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 517/2021/LM darüber, wie die Europäische Zentralbank mit einem Amtshilfeersuchen in einem Fall mutmaßlicher Belästigung bei der Bank von Spanien umgegangen ist
Entscheidung
Fall 517/2021/LM - Geöffnet am Mittwoch | 07 April 2021 - Entscheidung vom Mittwoch | 07 April 2021 - Betroffene Institution Europäische Zentralbank ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Spanien
Sehr geehrte Frau X,
Am 16. März 2021 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Zentralbank (EZB) eingereicht. Sie beschweren sich darüber, dass die EZB Ihnen in Bezug auf mutmaßliche Belästigungen, die Sie während Ihrer Tätigkeit bei der Bank von Spanien erlitten haben, nicht geholfen hat. Sie sind der Ansicht, dass die EZB sicherstellen sollte, dass die Bank von Spanien ihr Protokoll zur Bekämpfung von Belästigung einhält.
Nach sorgfältiger Prüfung aller von Ihnen übermittelten Informationen muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der EZB feststellt [1].
In ihrer Antwort auf Ihr Amtshilfeersuchen vom 9. Februar 2021 verwies die EZB auf ihre eigene Mobbing-Politik und wies darauf hin, dass die nationalen Zentralbanken über eigene Mobbing-Protokolle verfügten und allein für deren Anwendung verantwortlich seien. Die EZB riet Ihnen, das von der Bank von Spanien eingeführte Protokoll zur Bekämpfung von Belästigung zu befolgen.
Die Antwort der EZB ist angemessen und angemessen und steht im Einklang mit ihrer Rolle.
Die Aufsichtsfunktion der EZB in Bezug auf die nationalen Zentralbanken beschränkt sich auf die Bankenaufsicht [2]. Die EZB ist nicht befugt, in Fragen der Personalverwaltung tätig zu werden. Die EZB hat somit keine Aufsichtsbefugnis über die Belästigungspolitik bei den nationalen Zentralbanken.
In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen habe ich den Fall daher abgeschlossen.
Auch wenn ich mir bewusst bin, dass dieses Ergebnis Sie enttäuschen wird, hoffe ich dennoch, dass diese Erklärungen hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, 7.4.2021
[1] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707 ..
[2] Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/tasks/html/index.en.html