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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten in der Sache 392/2021/VB über die Bearbeitung eines Antrags der Europäischen Kommission auf Finanzierung von Forschungsarbeiten zur Rassendiskriminierung im EU-Finanzsektor
Entscheidung
Fall 392/2021/VB - Geöffnet am Mittwoch | 10 März 2021 - Entscheidung vom Mittwoch | 10 März 2021 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Sehr geehrter Herr X,
Am 5. Februar 2021 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde über die Antwort der Europäischen Kommission auf Ihren Antrag ein, die Forschung zur Rassendiskriminierung im EU-Finanzsektor zu finanzieren. Ihrer Ansicht nach weigert sich die Kommission, Rassismus in diesem Bereich zu untersuchen.
Nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen, die Sie uns übermittelt haben, finden wir keine Hinweise auf Missstände bei der Beantwortung Ihrer E-Mails durch die Kommission. [1]
Im Dezember 2019 teilte die Kommission Ihnen mit, dass die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse [2] Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft auch im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzdienstleistungen verbietet und dass das Verbot vor nationalen Gerichten geltend gemacht werden kann. Die Kommission erklärte, dass sie zur Einleitung und Finanzierung von Forschungsarbeiten zu diesem Thema Beweise für eine anhaltende allgemeine Diskriminierung benötigen würde.
Im Februar 2021 räumte die Kommission ferner ein, dass genaue und vergleichbare Daten für die Bewertung des Ausmaßes und der Art der Diskriminierung sowie für die Gestaltung, Anpassung, Überwachung und Bewertung politischer Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kommission erklärte, dass sie im Rahmen des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025 [3] Maßnahmen einleiten wird, um einen kohärenten Ansatz für die Erhebung von Gleichstellungsdaten zu verfolgen.
Wir stellen fest, dass die Kommission Ihnen zu diesem Thema angemessene und informative Antworten gegeben hat. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen haben wir den Fall abgeschlossen.[4]
Wir verstehen, dass dies möglicherweise nicht das Ergebnis ist, das Sie erwartet haben, dennoch hoffen wir, dass Sie diese Erklärungen hilfreich finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, 10.3.2021
[1] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsbestimmungen (https://www.ombudsman.europa.eu/de/legal-basis/implementing-provisions/de#hl10) im Rahmen einer delegierten Fallbearbeitung bearbeitet.
[2] Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32000L0043.
[3] Abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/eu-anti-racism-action-plan-2020-2025_de.
[4] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.