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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten in der Sache 2288/2019/DL über das Versäumnis der Europäischen Kommission, einen Wohnsitznachweis für einen ehemaligen Bediensteten vorzulegen
Entscheidung
Fall 2288/2019/DL - Geöffnet am Dienstag | 14 Januar 2020 - Entscheidung vom Dienstag | 14 Januar 2020 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Luxemburg
Sehr geehrter Herr X,
Am 18. Dezember 2019 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein. Ihre Beschwerde betrifft das Versäumnis der Kommission, Ihnen das angeforderte Dokument, d. h. einen Wohnsitznachweis, vorzulegen.
Auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen stellt der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest.[1]
Die Kommission teilte Ihnen mit, dass eine „Legitimationskarte“ nur für Bedienstete und Beamte ausgestellt wird, die noch bei der Kommission beschäftigt sind. Sie teilte Ihnen mit, dass sie Ihre Legitimationskarte gekündigt habe, als Ihre Beschäftigung bei der Kommission endete.
Die Kommission hat Ihnen erläutert, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können (sie hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie sich an Ihre Gemeindebehörden wenden müssen).
Bitte beachten Sie, dass es nicht in die Zuständigkeit der Kommission fällt, Ihnen einen Wohnsitznachweis vorzulegen. Es reagierte auch hilfreich, indem es Ihnen relevante Dokumente und Anleitungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung stellte. Ich bin daher der Ansicht, dass die Antwort der Kommission angemessen war.
Ich hoffe, dass die oben genannten Informationen und Erklärungen hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Fergal Ó Regan
Leiter des Referats Anfragen – Referat 2
Straßburg, den 14.1.2020
[1] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.