Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Beschluss in der Sache 1811/2019/AMF über den Beschluss der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Gelder aus einem von der EU finanzierten Kulturprojekt zurückzufordern
Entscheidung
Fall 1811/2019/AMF - Geöffnet am Freitag | 25 Oktober 2019 - Entscheidung vom Freitag | 25 Oktober 2019 - Betroffene Institution Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Slowakei
Die Entscheidung in diesem Fall wurde aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes von unserer Website entfernt.