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Beschluss der Europäischen Kommission, dem Ehegatten eines verstorbenen EU-Beamten keine finanziellen Leistungen nach Artikel 73 des EU-Beamtenstatuts (Berufskrankheit) zu gewähren

Sehr geehrter Herr X,

Am 20. Juni 2019 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission zu dem oben genannten Thema eingereicht.

Angesichts der Umstände Ihrer Beschwerde bedauere ich es sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Europäische Bürgerbeauftragte Ihnen nicht helfen kann. Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen vorgelegten Informationen, einschließlich der Antwort der Kommission auf Ihre Verwaltungsbeschwerde, finde ich keinen offensichtlichen Fehler in der Schlussfolgerung der Kommission, dass sie das Verfahren zur möglichen Anerkennung einer Berufskrankheit im Fall Ihrer verstorbenen Ehefrau nicht mehr einleiten kann.

Ich gehe davon aus, dass Sie von dieser Entscheidung enttäuscht sein werden, aber ich vertraue auch darauf, dass die Bediensteten der Kommission Ihnen ansonsten in jeder angemessenen Weise in Bezug auf die betreffende Situation geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Tina Nilsson

Leiter des Referats Anfragen – Referat 4

Straßburg, den 31.7.2019

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