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Beschluss in der Sache 501/2019/LM über das Versäumnis der Vertretung der Europäischen Kommission in Italien, auf Bemerkungen zur Auswahl von Partnern für das Europe-Direct-Netz zu antworten

1. Der Beschwerdeführer legte als Reaktion auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Auswahl von Partnern zur Durchführung von Tätigkeiten als Europe-Direct-Informationszentren in Italien“ einen Vorschlag vor, wurde jedoch nicht ausgewählt. Am 27. Februar 2018 schrieb der Beschwerdeführer an die Vertretung der Europäischen Kommission in Italien, um kritische Elemente im Zusammenhang mit dem Wortlaut der Bekanntmachung und der Ausschlussentscheidung des Beschwerdeführers hervorzuheben. Nachdem der Beschwerdeführer keine Antwort erhalten hatte, wandte er sich am 18. März 2019 an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

2. Das für die Untersuchung zuständige Personal des Bürgerbeauftragten wandte sich an die Vertretung der Europäischen Kommission in Italien, die am 15. Mai 2019 antwortete.

3. Da eine Antwort übermittelt wurde, ist das der betreffenden Beschwerde zugrunde liegende Problem gelöst, und wir haben daher beschlossen, den Fall einzustellen [1].

 

Tina Nilsson

Leiter des ´-Referats 4 – Ermittlungen

Straßburg, 23.5.2019

 

 

[1] Diese Beschwerde wurde von der Delegation für die Bearbeitung von Fällen gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsmaßnahmen behandelt.

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