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Beschluss in der Sache 101/2019/JF über das mutmaßliche Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Schreiben zur WiFi4EU-Initiative zu antworten

1. Am 8. November 2018 schrieb der Beschwerdeführer an EuropeDirect über die WiFi4EU-Initiative. Nachdem er nach fast drei Monaten keine Antwort erhalten hatte, verwies er die Angelegenheit an den Bürgerbeauftragten.

2. Das Referat Ermittlungen des Bürgerbeauftragten hat sich an die Europäische Kommission gewandt. Daraufhin antwortete die Kommission dem Beschwerdeführer, indem sie ihm auch die vorherige Mitteilung von EuropeDirect übermittelte, die der Beschwerdeführer anscheinend nicht erhalten hatte.

3. Nach Absendung der Antwort gilt diese Beschwerde als erledigt [1], und der Bürgerbeauftragte schließt den Fall [2].

 

Marta Hirsch-Ziembińska

Leiter des Referats 1 „Umfragen und IKT“

Abgeschlossen in Straßburg am 10/04/2019

 

[1] Ist der Beschwerdeführer der Auffassung, dass die Antwort des Organs unbefriedigend ist, kann er eine neue Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen.

[2] Diese Beschwerde wurde im Rahmen der Befugnisübertragung zur Bearbeitung von Beschwerden gemäß Artikel 11 º des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen behandelt.

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