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Beschluss in der Sache 2019/2018/JN über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf eine Beschwerde über die Bereitstellung von Informationen durch die Mitgliedstaaten im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens zu antworten
Entscheidung
Fall 2019/2018/JN - Geöffnet am Dienstag | 11 Dezember 2018 - Entscheidung vom Donnerstag | 21 Februar 2019 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Tschechische Republik
1. Am 16. August 2018 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein, in der er einen Verstoß gegen EU-Recht geltend machte. Am 9. Oktober 2018 übermittelte sie weitere Schreiben. In Ermangelung einer Antwort wandte sich der Beschwerdeführer am 26. November 2018 an den Europäischen Bürgerbeauftragten.
2. Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten wandte sich an die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission antwortete daraufhin am 10. Januar 2019 dem Beschwerdeführer und entschuldigte sich gleichzeitig für die verursachte Verzögerung.
3. Da die Europäische Kommission eine vollständige und zufriedenstellende Antwort übermittelt hat, gilt die Beschwerde als erledigt, und ich habe beschlossen, den Fall abzuschließen [1].
Marta Hirsch-Ziembińska
Leiter des
Referats Ermittlungs- und Informations- und Kommunikationstechnologie – Referat 1
Geschehen zu Straßburg am 21.2.2019
[1] Diese Beschwerde wurde im Rahmen der delegierten Bearbeitung von Beschwerden gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen gelöst.