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Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Protokollen von Treffen mit einer digitalen Plattform („Torwächter“) zu gewähren, die Gegenstand einer Untersuchung nach dem Gesetz über digitale Märkte sind
Fall 2385/2025/ACB - Geöffnet am Freitag | 29 August 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Deutschland
Beschwerde eingereicht
20/08/2025Analyse der Beschwerde
20/08/2025Laufende Untersuchung
29/08/2025Vorläufiges Ergebnis
27/02/2026Ergebnis der Untersuchung
Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zum Austausch über eine digitale Plattform zu gewähren, die als „Torwächter“ benannt wurde und Gegenstand einer Untersuchung im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte ist. Die Kommission stellte fest, dass sieben Dokumente in den Anwendungsbereich des Antrags fallen. Sie gewährte uneingeschränkten Zugang zu sechs Dokumenten und verweigerte den Zugang zu einem Dokument über die Sitzungsprotokolle mit der digitalen Plattform. Dabei berief sich die Kommission auf Ausnahmen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung die geschäftlichen Interessen und den Zweck der Untersuchung beeinträchtigen könnte, und argumentierte, dass dies einer allgemeinen Vermutung der Nichtoffenlegung unterliege.
Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und versuchte, das betreffende Dokument einzusehen.