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Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Protokollen von Sitzungen mit einer digitalen Plattform („Torwächter“) zu gewähren, die Gegenstand einer Untersuchung nach dem Gesetz über digitale Märkte ist

Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu einem Austausch mit einer digitalen Plattform zu gewähren, die als „Torwächter“ bezeichnet wird und Gegenstand einer Untersuchung nach dem Gesetz über digitale Märkte ist. Die Kommission stellte fest, dass sieben Dokumente in den Anwendungsbereich des Antrags fallen. Sie gewährte uneingeschränkten Zugang zu sechs Dokumenten und verweigerte den Zugang zu einem Dokument über die Protokolle der Sitzungen mit der digitalen Plattform. Dabei berief sich die Kommission auf Ausnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, wobei sie geltend machte, dass die Verbreitung die geschäftlichen Interessen und den Zweck der Untersuchung beeinträchtigen könnte, und geltend machte, dass dies einer allgemeinen Vermutung der Nichtoffenlegung unterliege.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und versuchte, das betreffende Dokument zu prüfen.

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