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Versäumnis der Europäischen Kommission, auf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta zu antworten

Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die die Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta betreffen. Die Kommission hat den Antrag nicht fristgerecht beantwortet. Da dies gemäß den geltenden Rechtsvorschriften als stillschweigende Verweigerung des Zugangs angesehen wird, forderte der Beschwerdeführer die Kommission auf, seine Entscheidung zu überprüfen. Die Kommission hat diesen Überprüfungsantrag auch nicht fristgerecht beantwortet.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und ersuchte die Kommission, auf die Anfrage des Beschwerdeführers zu antworten. Auf den zweiten Antrag des Bürgerbeauftragten antwortete die Kommission. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher ab, bedauerte jedoch die Verzögerung.

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