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Anfrage Q2/2021/OAM des katalanischen Bürgerbeauftragten zur Ausstellung digitaler COVID-Zertifikate der EU für Personen, die sich von COVID-19-Infektionen erholt haben, die durch Antigentests bestätigt wurden
Fall Q2/2021/OAM - Geöffnet am Freitag | 03 September 2021 - Entscheidung vom Donnerstag | 18 November 2021 - Land Spanien
Der Europäische Bürgerbeauftragte erhielt eine Anfrage des katalanischen Bürgerbeauftragten zum digitalen COVID-Zertifikat der EU. Der katalanische Bürgerbeauftragte äußerte Bedenken, dass das Zertifikat derzeit nicht für diejenigen verfügbar ist, die sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben, wenn die Infektion durch einen Antigen-Schnelltest und nicht durch einen Nukleinsäure-Amplifikationstest wie PCR-Tests bestätigt wurde.
Zu diesem Zweck richtete der Bürgerbeauftragte ein Schreiben an die Europäische Kommission, in dem er um Klärung der derzeitigen Rechtslage ersuchte, ob der Nachweis einer Infektion durch Antigentests akzeptiert werden kann und ob sich dies weiterentwickeln könnte. Die Kommission antwortete dem Bürgerbeauftragten und erläuterte die Angelegenheit, und der Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ab.