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Weigerung der Exekutivagentur für die Forschung (REA), der Öffentlichkeit Zugang zu Projekten zu gewähren, die im Rahmen des Programms Horizont 2020 mit ethischen Anforderungen gefördert wurden

Der Beschwerdeführer beantragte bei der Exekutivagentur für die Forschung eine Tabelle der Anträge, die im Rahmen des Programms Horizont 2020 mit einer bedingten Ethikprüfung gefördert wurden, sowie die Finanzhilfevereinbarungen im Zusammenhang mit diesen Anträgen. Die REA argumentierte, dass die angeforderten Informationen in mehreren Datenbanken gespeichert seien und nicht durch einen routinemäßigen Suchvorgang extrahiert werden könnten. Die REA erklärte daher, dass sie eine solche Tabelle nicht halte und daher die entsprechenden Finanzhilfevereinbarungen nicht ermittelt werden könnten. Daher konnte sie dem Beschwerdeführer die angeforderten Dokumente nicht zur Verfügung stellen.

In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission das Instrument zur Aggregation und Speicherung von Daten im Rahmen des Programms Horizont 2020 geändert, sodass die vom Beschwerdeführer angeforderten Informationen extrahiert werden können. Vor diesem Hintergrund könnte der Beschwerdeführer einen neuen Antrag auf Zugang stellen. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher wie beigelegt ab.
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