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Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bei der Bearbeitung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit
Fall 703/2020/DL - Geöffnet am Donnerstag | 30 April 2020 - Entscheidung vom Mittwoch | 17 Juni 2020 - Betroffene Institution Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Griechenland
Der Beschwerdeführer, eine Nichtregierungsorganisation, beantragte Zugang der Öffentlichkeit zu einer breiten Palette von Dokumenten über die Verfahren und die Arbeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO). Nachdem das EASO die in den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegten Fristen nicht eingehalten hatte, wandte sich der Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.
Im Laufe der Untersuchung des Bürgerbeauftragten antwortete das EASO dem Beschwerdeführer und gewährte Zugang zu allen angeforderten Dokumenten. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher wie beigelegt ab.