FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bei der Bearbeitung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit

Der Beschwerdeführer, eine Nichtregierungsorganisation, beantragte Zugang der Öffentlichkeit zu einer breiten Palette von Dokumenten über die Verfahren und die Arbeit des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO). Nachdem das EASO die in den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegten Fristen nicht eingehalten hatte, wandte sich der Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.

Im Laufe der Untersuchung des Bürgerbeauftragten antwortete das EASO dem Beschwerdeführer und gewährte Zugang zu allen angeforderten Dokumenten. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall daher wie beigelegt ab.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!