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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Ungleichbehandlung von Bewerbern aufgrund der Neutralisierung von Fragen bei den Zulassungstests für allgemeine Auswahlverfahren (siehe auch Beschwerde 29/2012/DK zu demselben Thema)
Fall 1571/2012/DK - Geöffnet am Donnerstag | 06 September 2012 - Entscheidung vom Freitag | 23 Mai 2014 - Betroffene Institution Europäisches Amt für Personalauswahl ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Behauptung(en)
Das EPSO hat die Bewerberinnen und Bewerber des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/229/11 aufgrund der Methode zur Neutralisierung fehlerhafter Fragen ungleich behandelt.
Forderung(en)
Das EPSO sollte die Ergebnisse der Beschwerdeführerin im Hinblick auf das oben genannte Argument erneut prüfen und sie wieder in das Auswahlverfahren aufnehmen.