Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Versäumnis, zu antworten
Fall 973/2012/ANA - Geöffnet am Dienstag | 22 Mai 2012 - Entscheidung vom Mittwoch | 07 November 2012 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Kommission hat die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 13. März 2012 nicht beantwortet.
Forderung(en)
Die Kommission sollte auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 13. März 2012 antworten.