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Weigerung der Kommission, einen verbindlichen Beschluss des Streitbeilegungsausschusses über eine Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft umzusetzen

Behauptung(en)

Die Kommission hat sich zu Unrecht geweigert, die verbindliche Entscheidung des Streitbeilegungsausschusses über seine vertragliche Streitigkeit mit dem Beschwerdeführer umzusetzen.

Forderung(en)

Die Kommission sollte der verbindlichen Entscheidung des Streitbeilegungsausschusses unverzüglich Wirkung verleihen und die darin genannten Geldbeträge an den Beschwerdeführer zahlen.

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